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BVerfG: Längere Beamtenarbeitszeit verfassungsgemäß

BBB: Nicht die Justiz, sondern die Politik wäre
gefragt gewesen!


Die Arbeitszeitverlängerung ist verfassungsgemäß. Das stellte das Bundesverfassungsgericht mit heutigem Beschluss fest, mit dem es die Beschwerde eines bayerischen Beamten nicht zur Entscheidung annahm. „In Sachen Arbeitszeit wäre das Augenmaß der Politiker gefragt gewesen“, meint Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Das Beamtenrecht lasse dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum. Wie dieser genutzt werde, sei Abwägungsfrage, so Habermann. „Dass nun die rechtliche Zulässigkeit des Unternehmens festgestellt wurde, sagt noch nichts über Sinn und Unsinn der Maßnahme aus. Wir halten die Arbeitszeitverlängerung nach wie vor für überzogen“. 

 

Die Verlängerung der Arbeitszeit ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich im Jahr 2004 war seinerzeit vom BBB stark kritisiert worden. Zusammen mit der Verlängerung des Jahres 1994 ergaben sich Einkommenseinbußen von 9 %. Auch heute noch hat Bayern im Ländervergleich mit die längsten Arbeitszeiten. „Die Abwägungen der Politik sind damals zugunsten zusätzlicher Haushaltsmittel ausgefallen – ohne Rücksicht auf Verluste, was das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeiter angeht“, kritisiert der BBB-Chef. Bei vielen Beschäftigten ist der Unmut auch heute noch nicht abgeklungen – sie warten auf die Rückkehr zu den früheren Regelungen. 

„Wir erkennen an, dass Bayern mit der Besoldungserhöhung um 3 % seit letztem Oktober einen ersten Schritt zur Wiedergutmachung geleistet hat. Wir warten aber auf mehr!“, fordert Habermann. Gelegenheiten gibt es auch schon vor der anstehenden Dienstrechtsreform. „Den Wohltaten der Staatsregierung sind angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen keine Grenzen gesetzt!“

 

Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08

 



















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