Home    BBB    Aktuell    Presse    Service    Rechtsschutz    Links    Kontakt    
>>> Sie befinden sich hier:  Home | Presse | Presse - Archiv | 2007

Fachhearing zum Thema "Leistungsbesoldung"

BBB: Leistung belohnen - Konkurrenzfähigkeit sichern!


Nur wer Leistung angemessen honoriert, kann im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen. Nur wer Leistung angemessen honoriert, wird die Motivation seiner Beschäftigten erhalten. Nur wer Leistung angemessen honoriert, kann auf die dauerhafte Qualität der öffentlichen Verwaltung vertrauen. Dementsprechend steht die anstehende bayerische Dienstrechtsreform unter dem alles übergreifenden Motto, die Leistungsorientierung des Beamtenrechts zu stärken. Das heutige Fachhearing zum Thema "Leistungsbesoldung", zu dem das Bayerische Staatsministerium der Finanzen geladen hat, wird daher wegweisend für das weitere Geschehen sein. Bestehende Missstände müssten dabei eine Lehre sein, meint Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). "Künftig darf Leistungsmotivation nicht mehr durch haushälterische Unzulänglichkeiten abgewürgt werden!", verlangt er. Bereits heute durchziehe der Leistungsgedanke als wesentliches Element das Wesen des Berufsbeamtentums. Dass er nicht in vollem Umfang zur Geltung käme, liege häufig schlichtweg daran, dass nicht genug Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt würden.

"Einer Stärkung des Leistungsgedankens stehen wir offen und aufgeschlossen gegenüber", erklärt Habermann. Dabei müssen die Besonderheiten des Beamtentums und seine Eigenständigkeit gegenüber dem Tarifbereich beachtet werden. Das geltende Besoldungsrecht habe sich an vielen Stellen bewährt und lasse den weiteren Ausbau der Leistungselemente durchaus zu, verlange ihn sogar.

Kernpunkt jeglicher Reformüberlegungen müsse es sein, auf Dauer eine kompetente und leistungsstarke Verwaltung zu erhalten, die im Wettbewerb um gut ausgebildete Arbeitskräfte bestehen kann. Soweit variable Besoldungsbestandteile zur Leistungshonorierung eingesetzt werden, seien Vorkehrungen zu treffen, die die Unabhängigkeit des Beamten zusätzlich sichern. "Die Beförderung muss deshalb vorderstes Mittel der Leistungsanerkennung bleiben", verlangt Habermann.

Mit der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Beamtenrechts in weiten Teilen auf die Länder übertragen und diesen damit die Möglichkeit der Neuregelung des Dienstrechts eröffnet. Das Fachhearing ist ein weiterer Schritt zur Vorbereitung einer umfassenden Reform, an der der BBB sich mit den Erfahrungen und Kenntnissen seiner - in 54 Fachverbänden organisierten - rund 200.000 Mitglieder maßgeblich beteiligt.




Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















Suche