EuGH: Teilzeitbeamte bei Überstunden unterbezahlt
BBB: Europarecht nicht länger ignorieren! Gleiche Rechte für Frauen und Männer!
Mit Urteil vom heutigen Tag (Az.: C-300/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Regelungen zur Überstundenbezahlung von teilzeitbeschäftigten Beamten gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit verstoßen, wenn sie einen erheblich höheren Prozentsatz weiblicher als männlicher Beschäftigter betreffen und nicht sachlich gerechtfertigt sind. Die entsprechenden Vorschriften führen dazu, dass Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden schlechter vergütet werden als Vollzeitbeschäftigte.
"In Bayern sind über 75 % der teilzeitbeschäftigten Beamten Frauen. Auf deren Kosten darf nicht weiter gespart werden", verlangt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) angesichts des heutigen Urteils. Dafür sei keinerlei Rechtfertigung ersichtlich. Der BBB habe sich bereits an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gewandt und um eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Mehrarbeit im Beamtenbereich gebeten.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde stets als oberstes Staatsziel geführt. Aber auch die besondere Bedeutung einer engagierten Erziehung habe zuletzt Ministerpräsident Günther Beckstein in seiner Regierungserklärung betont. "Gerade diejenigen, die sich für beides einsetzen durch finanzielle Nachteile zu bestrafen, halte ich für nicht hinnehmbar", so der Vorsitzende. Hier müssen neue Regelungen gefunden werden.
Das Europarecht stelle hier zu Recht hohe Anforderungen. Schade sei nur, dass es so lange dauerte, bis es in den Mitgliedsstaaten zur sachgerechten Umsetzung gelange. "Das Problem der Mehrarbeitsvergütung beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren", lässt Habermann wissen.
Nicht darauf abgestellt hat der EuGH, dass auch Vollzeitbeschäftigte für jede Überstunde nur einen geringeren Stundensatz bekommen.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08