Finanzgericht Niedersachsen: Streichung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
BBB fühlt sich in Rechtsauffassung bestätigt!
Der Beamtenbund führt Musterklagen in dieser Angelegenheit. Gleichzeitig soll die Einschränkung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers in diesen Verfahren überprüft werden. Beide Kürzungen hält der Beamtenbund für nicht hinnehmbar. "Hier werden gültige Rechtsprinzipien und Gesetzessystematiken über den Haufen geworfen", kritisiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die Regelung erneut und fährt fort: "Wo bleibt denn da die Steuergerechtigkeit?". Die Fahrtkosten seien unbestreitbar Kosten, ohne die eine berufliche Tätigkeit gar nicht möglich wäre und damit zwangsläufig berufsbedingte Aufwendungen. Eine willkürliche Grenzziehung beim 20. Kilometer habe keinerlei Rechtfertigung.
Nach den durch das Steueränderungsgesetz 2007 vorgenommenen Rechtsänderungen sind Fahrten von und zum Arbeitsplatz bis zum 20. Kilometer nicht mehr steuerlich absetzbar. Diese Regelung hält das Finanzgericht Niedersachsen für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Der BBB begrüßt die Auffassung des Gerichts. Auch der Beamtenbund führt in seinem Rechtsschutz Klagen zu diesem Problem. Er hat Musterkläger ausgewählt, damit nur Einzelne die Rechtsstreitigkeiten ausfechten müssen. Leider war die Politik unseren Argumenten nicht zugänglich", erläutert der BBB-Chef dieses Vorgehen. In den Genuss der Entscheidungen in den Musterverfahren kommen aber alle Betroffenen.
In diesen Verfahren soll auch geklärt werden, ob die Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers zulässig ist. Seit diesem Jahr ist der Abzug nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Die bisher zugelassene Variante, dass ein begrenzter Abzug erfolgen kann, falls kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht, ist damit weggefallen. Hiervon seien z. B. Lehrer betroffen, da insbesondere Schulen keinen angemessenen Arbeitsraum für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung stellen. "Aus unserer Sicht kann nicht verlangt werden, dass diese eindeutig berufsbedingten Aufgaben, zu denen regelmäßig ein Arbeitszimmer benötigt wird, allein der privaten Lebenssphäre zugeordnet werden", sagt Habermann.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08