Einmalzahlung für Beamte im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
BBB: Geplante Einmalzahlung ungenügend!
"Das ist bei Weitem nicht das, was unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten!", kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) den Gesetzentwurf, der morgen dem Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes zur Behandlung vorliegen wird. Der Entwurf sieht vor, dass bayerische Beamte in den Jahren 2006 und 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 250 Euro erhalten. Gleichzeitig wird die Regelung zur Sonderzahlung wie bisher beibehalten. "Die Einmalzahlung ist weder system- noch sachgerecht. Eine an sich gebotene Kompensation für die Benachteiligung der Beamten, insbesondere in der Arbeitszeitfrage, gegenüber dem Tarifbereich fehlt", fasst Habermann die Einschätzung des BBB zusammen.
"Die Richtung stimmt, das Maß noch nicht!", stellt der Vorsitzende klar. Die bayerischen Beamtinnen und Beamten mussten in den letzten Jahren eine lange Reihe von Einbußen hinnehmen. Insbesondere die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden ohne finanziellen Ausgleich zum September 2004 ist noch nicht "verdaut": (Nicht vergessen ist auch die bayerische "Vorreiterrolle" bei der 40-Stunden-Woche im Jahr 1994). Im Tarifbereich - wo unter Geltung des BAT die 38,5-Stunden-Woche galt - beträgt die im Zuge der Neuregelung ausgehandelte Arbeitszeit künftig knapp über 40 Stunden. Bei den verbeamteten Beschäftigten wird es auch künftig bei der höheren Stundenzahl bleiben.
"Daher fordern wir bei der anstehenden gesetzlichen Regelung eine echte Kompensation für diese Benachteiligungen!", sagt der BBB-Chef. Eine solche kann nicht darin bestehen, vorhandene Regelungen (wie die der jährlichen Sonderzahlung) nicht zu verschlechtern. Aber auch die geplante Einmalzahlung genügt diesen Anforderungen nicht. Habermann: "Neben dem Kompensationsgedanken dürfen auch sonstige Aspekte nicht außen vor bleiben. Die Einmalzahlung muss deutlich angehoben werden! Dabei ist auch besonderes Augenmerk auf die unteren Besoldungsgruppen zu richten."
Die letzte Anpassung der Beamtenbezüge (die eine Erhöhung um 1 % brachte) datiert vom 01.08.2004. Die Bezüge der Beamten haben sich aber an den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen zu orientieren, wobei unter anderem auch der Tarifbereich als Maßstab dient. Das Gesetz verlangt (§ 14 BBesG), dass Beamte entsprechend dieser Entwicklung eine dauerhafte und sich auf das Ruhegehalt auswirkende Erhöhung ihrer Bezüge erhalten. Dem entsprechen die geplanten Einmalzahlungen weder ihrer Höhe noch ihrem Wesen nach.
Die längere Arbeitszeit entspricht einer finanziellen Einbuße von 3 %; bei Schichtdienstleistenden sogar von 6 %. Die allgemeine Teuerungsrate ist ebenfalls zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden durch die anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer die unteren Einkommensgruppen überproportional getroffen und durch die für Beamte - und speziell Beamte mit Kindern - besonders nachteiligen Wirkungen der Steuerreform dürfen nicht außer Betracht bleiben.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08