Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ballungsraumzulage
BBB: Bisherige Regelungen zu eng gefasst!
Beamte in Ballungsgebieten haben mehr Ausgaben, um das alltägliche Leben zu bestreiten. Das führt dazu, dass Betroffene ihren Lebensstandard unter Umständen erheblich einschränken müssen. Bayern gewährt den Beamten der unteren Besoldungsgruppen als einziges Bundesland eine Zulage zum Ausgleich dieser Kosten. "Wir kämpfen bereits seit Jahren für die Ausweitung dieser Zulage", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), "die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird von uns mit großer Spannung erwartet!"
"Wir haben die Regelungen zur Ballungsraumzulage schon immer als zu eng angesehen" sagt Habermann, "doch anstatt sie auszuweiten, wurde sie von der Bayerischen Staatsregierung immer wieder eingeschränkt", kritisiert er. Im Jahr 2000 wurde die Gebietskulisse verkleinert, im Jahr 2004 strengere Voraussetzungen eingeführt. "Unsere Einwendungen wurden leider ignoriert. Deshalb muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen. Wir hoffen, dass das höchste deutsche Gericht eine Regelung anmahnt, die die berechtigten Forderungen der Betroffenen in angemessener Weise berücksichtigt", so der BBB-Chef.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08