Auch Beamte erst mit 67 in den Ruhestand ?
BBB warnt vor blindem Angleichungsaktionismus !
Nach der Ankündigung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen, Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, auch für Beamte das Ruhestandsalter auf 67 Jahre anheben zu wollen, warnt der Bayerische Beamtenbund (BBB) vor unüberlegten "Schnellschüssen". "Wir brauchen intelligente Lösungen und nicht populistischen Angleichungsaktionismus, wenn wir dem demographischen Wandel wirksam begegnen wollen", sagt BBB-Vorsitzender Rolf Habermann. Wichtiger sei es einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, als schlicht die Altersgrenze nach oben zu verschieben. "Wer körperlich einfach nicht mehr in der Lage ist seine Arbeit zu verrichten, der wird auch durch noch so schöne Paragraphen nicht wieder einsatzfähig."
Auch der BBB verkennt die Finanzierungsprobleme bei den Alterssicherungssystemen nicht, die sich durch den demographischen Wandel zunehmend verschärfen. Die Übernahme der neuen Regelung aus dem Rentenrecht werde daran aber nur wenig ändern. "Der öffentliche Dienst braucht eigene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen und keine nach öffentlicher Anerkennung heischenden Schnellschüsse", kritisiert Habermann."Wir brauchen Initiativen, um das tatsächliche Ruhestandsalter anzuheben!" Die Quote der vorzeitig Arbeits- und Dienstunfähigen sei immer noch viel zu hoch. Daran werde eine auf Papier verordnete höhere Altersgrenze nichts Wesentliches ändern.
"Der Nachwuchs bleibt bei diesen Überlegungen auf der Strecke!", mahnt der BBB-Chef. Es stehen dann einfach keine Stellen mehr für den Beamtennachwuchs zur Verfügung. Dabei drohe gerade im öffentlichen Dienst, wo zunehmend Stellen eingespart werden, ohnehin schon eine gewisse Überalterung. Darunter leiden nicht zuletzt Innovation und Bürgernähe.
Ein verantwortungsvoller Schritt wäre es, den Ruhestandseintritt zu flexibilisieren. Habermann: "Wer länger arbeiten kann und will, dem muss das möglich sein, sofern alle Beteiligten dem zustimmen. Wer nicht so lange arbeiten kann, muss unter zumutbaren Bedingungen auch früher gehen können." Über neue Arbeitszeitmodelle oder Erleichterungen im Berufsalltag könnte ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden.
Was eine Übertragung der rentenrechtlichen Regelung angeht, zeigt sich der BBB skeptisch. Zu oft habe man mit den viel zitierten "wirkungsgleichen Übertragungen" schlechte Erfahrung gemacht. Systemimmanente Besonderheiten des Beamtenrechts würden dabei häufig vernachlässigt. Klar müsse aber sein, dass auch positive Aspekte übernommen werden müssen. Die Rentenregelung sehe im Zusammenhang mit der Altersteilzeit großzügige Übergangsregelungen vor, die entsprechend auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zugute kommen müssten.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08