Umzugskostengesetz im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
BBB: "Keine ständigen Motivationskiller mehr!"
"Besser, aber nicht optimal!", meint Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zum heutigen Beschluss des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes in Sachen Umzugskostengesetz. Stattgegeben wurde einem Änderungsantrag der CSU, der den Entwurf der Staatsregierung in entscheidenden Punkten abändert. Habermann: "Wenigstens die Abgeordneten haben eingesehen, dass man den Beschäftigten nicht alles zumuten kann! Auch die Staatsregierung sollte endlich aufhören den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst einen Motivationskiller nach dem anderen zu präsentieren."
"Die Staatsregierung sollte endlich einsehen, dass die Verwaltungsreform nicht einfacher wird, wenn man die Beschäftigten immer wieder vor den Kopf stößt", meint der BBB-Chef. Wenigstens habe der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter Vorsitz von Prof. Dr. Walter Eykmann den Absichten der Staatsregierung nun dankenswerter Weise teilweise Einhalt geboten. Das Ergebnis sei für die Betroffenen Beschäftigten zwar nicht optimal, aber immerhin eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf der Staatsregierung.
Der Beschluss des Ausschusses mildert die im Entwurf der Staatsregierung vorgesehenen Einschränkungen gegenüber den derzeitigen Regelungen in wichtigen Punkten ab:
Nach bisheriger Rechtslage besteht für Beamte, die z. B. im Rahmen der Verwaltungsreform versetzt werden ab Vollendung des 50. Lebensjahres die Möglichkeit, nach einer Versetzung an einen anderen Dienstort unter Beibehaltung des bisherigen Wohnortes statt der Umzugskosten Fahrtkosten zu beanspruchen. Damit wurde der mit zunehmendem Alter auf Grund familiärer Bindungen steigenden Ortsgebundenheit Rechnung getragen. Diese Regelung sollte nach dem Willen der Staatsregierung auf acht Jahre begrenzt werden. Damit büßt diese Regelung erheblich an Sinn ein. Der Umzug wird entweder nur auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem die Ortsgebundenheit noch ausgeprägter ist, bzw. es profitieren nur Betroffene davon, die innerhalb dieser Zeitspanne das Ruhestandsalter erreichen. Entsprechend dem Antrag der CSU soll diese Frist nun auf zehn Jahre verlängert werden.
Des Weiteren sah der Entwurf die grundsätzlich zu begrüßende Möglichkeit eines Mietzuschusses für diejenigen vor, die unter oben genannten Voraussetzungen bei Beibehaltung des bisherigen Wohnortes während der Woche am neuen Dienstort verbleiben; allerdings lediglich in Höhe von 130 Euro monatlich. "Wie weit man damit kommt, ist wohl jedem klar", meint Habermann. Dieser Zuschuss soll nun dank der Intervention des Landtagsausschusses auf 250 Euro erhöht werden.
Mit diesen Beschlüssen wurde auch einer Eingabe des BBB in Teilen nachgekommen.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08