Umzugskostengesetz im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
BBB: "Nicht am falschen Ende sparen!"
"Die Beschäftigten werden zu den Verlierern der Verwaltungsreform gehören, wenn hier nichts geschieht!", kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) den Gesetzentwurf zur Abänderung des Bayerischen Umzugskostengesetzes, der morgen im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt wird. Der Entwurf der Staatsregierung spare am falschen Ende und bedürfe dringend einer Überarbeitung durch den Landtag.
Auf Grund des Umzugskostengesetzes können Beamtinnen und Beamte, die u. a. im Rahmen der Verwaltungsreform an einen anderen Dienstort versetzt werden, Ersatz für die ihnen durch Umzug oder zusätzliche Fahrtstrecken entstehenden Kosten verlangen. Nach dem Entwurf der Staatsregierung soll aber an entscheidenden Stellen gespart werden.
"Gerade für Lebensältere ist der eingebrachte Entwurf enttäuschend!" sagt der BBB-Chef. Bisher bestand ab Vollendung des 50. Lebensjahres - teilweise auch vorher - die Möglichkeit auch nach einer Versetzung den Wohnort beizubehalten und statt der Umzugskosten die zusätzlichen Fahrtkosten zu beanspruchen. Damit wurde der mit zunehmendem Alter auf Grund familiärer Bindungen steigenden Ortsgebundenheit Rechnung getragen. Der Entwurf sieht diese Möglichkeit zwar vor, begrenzt sie aber auf acht Jahre. "Damit verliert diese Regelung für die Betroffenen jeglichen Sinn! Der Umzug wird nur auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem die Ortsgebundenheit noch stärker ausgeprägt ist", so Habermann.
Es liegen Änderungsanträge von CSU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vor, die sich u. a. auch mit der Verlängerung bzw. Abschaffung dieser Befristung befassen.
Der BBB hat seine Kritikpunkte und Forderungen in einer Eingabe an den Landtag gerichtet, die voraussichtlich ebenfalls morgen im Ausschuss behandelt wird.
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10; Mobil (01 79) 2 22 52 21
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08