Arbeitstagung der BBB-Kreisausschüsse 2010
Neues Dienstrecht vor Ort!
In ihrer jährlichen Arbeitstagung beschäftigen sich heute und morgen die Kreisausschussvorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mit den Neuerungen, die das Neue Dienstrecht den bayerischen Beamtinnen und Beamten bringen wird. Neben dem BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann und seinen Vorstandskollegen wird Ingrid Heckner, die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, den Teilnehmern ein umfassendes Bild des kommenden Rechts vermitteln. Die BBB-Kreisausschüsse, als fachübergreifende Interessenvertretungen vor Ort, stehen den Mitgliedern des BBB als ständige Ansprechpartner zu Verfügung.
Eine neue Ära im öffentlichen Dienst beginne mit dem Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts in Bayern am 1. Januar 2011, kündigte Habermann in seinem Eröffnungsvortrag an. Der Gesetzentwurf, der sich derzeit in den abschließenden Landtagsberatungen befindet, ziele speziell auf die Verstärkung des Leistungsgedankens ab, bringe aber auch zahlreiche sonstige Impulse für das bayerische Recht der Beamtinnen und Beamten.
Das Gesetzeswerk beschäftigt BBB und Staatsregierung nun bereits seit über zwei Jahren. Schon im Vorfeld wurden in umfangreichen Verhandlungen mit dem BBB Eckpunkte erarbeitet, auf denen der jetzige Entwurf beruht. „Die Belange der Beschäftigten sind von Anfang an eingeflossen“, lässt Habermann wissen. So wurden z. B. schon im Vorgriff auf die anstehenden Reformen zahlreiche Stellenhebungen vorgenommen bzw. vorgesehen.
Habermann begrüßte die Intensität und Disziplin, mit der der Landtag den rund 600 Seiten starken Gesetzentwurf behandle. Das „Programm“, das sich die Abgeordneten aufgeladen hätten – das von einer breit angelegten Expertenanhörung über einen straffen Sitzungsplan reiche – zeige, dass die Vorlage nicht auf die leichte Schulter genommen werde. Dies sei insbesondere der ebenfalls anwesenden Ausschussvorsitzenden Ingrid Heckner zu verdanken.
Aber auch nach Abschluss der Landtagsberatungen seien die Arbeiten noch nicht zu Ende. Viele Regelungen überlasse das Gesetz den zuständigen Ressorts, denen dabei eine besondere Verantwortung zukomme. „Motto muss an jeder Stelle sein, das berufliche Fortkommen zu erleichtern und nicht gegenüber der bisherigen Rechtslage zu erschweren“, betont Habermann.
Wichtigste Forderung des BBB bleibt die nötige finanzielle Ausstattung der Neuregelungen in der Umsetzung. „Wir steuern auf Zeiten leerer Haushaltskassen zu, aber wenn wir hier sparen, waren die Arbeiten umsonst“, warnt der BBB-Chef. Wenn die zugesagten zusätzlichen Aufstiegsmöglichkeiten eingespart würden, wäre die Akzeptanz des neuen Rechts gefährdet. Auch die notwendigen Schulungen und Fortbildungen, die die Anwendung des neuen Rechts vermitteln, dürfen nicht vernachlässigt werden.
Die Kreisausschüsse des BBB stehen als fachübergreifende Ansprechpartner vor Ort den Mitgliedern sowie Vertretern von Verwaltung und Politik tagtäglich zur Verfügung. Ihnen gehören ortsansässige Vertreter der im BBB organisierten Fachgewerkschaften an.