BBB-Vorsitzender Rolf Habermann zur aktuellen Lage
Das Neue Dienstrecht steht – Jetzt muss es unverzüglich umgesetzt und mit Leben erfüllt werden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 14. Juli hat der Bayerische Landtag die Gesetze zur Neuordnung des bayerischen Dienstrechts verabschiedet. Sie treten am 01.01.2011 in Kraft. Damit ist ein Gutteil des Weges geschafft. Es verbleiben die Punkte, in denen die konkrete Ausgestaltung den Ressorts überlassen wurde. Dort wird man das neue Recht entsprechend zu formen haben. Der Landtag aber ist auch mit der Verabschiedung des Gesetzes noch nicht aus der Verantwortung entlassen. Im Herbst stehen die Verhandlungen zum kommenden Doppelhaushalt an. Hier wird es sich zeigen, was den handelnden Personen die Reform wirklich wert ist. Wir befinden uns in einer nicht ganz leichten Zeit. Die Spielräume der Haushaltsgestaltung sind eng. Sparüberlegungen sind allgegenwärtig. Das hat nicht zuletzt die kurzzeitig aufgeloderte Diskussion um eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes vor etwas über einem Monat gezeigt. Wie rasch diese Überlegungen bereits im Keim erstickt wurden, zeigt, dass Staatsregierung und Regierungsparteien die notwendigen Prioritäten erkannt haben. Die Umsetzung des Neuen Dienstrechts kostet Geld. Das war und ist allen Beteiligten klar. Klar ist aber auch, dass man sich all die Mühen der Erarbeitung eines so umfangreichen Konzepts hätte sparen können, wenn man es nicht mit den nötigen Mitteln ausstattet und für eine zügige Umsetzung sorgt.
Seine gewünschte Wirkung kann das Neue Dienstrecht in Bayern erst dann entfalten, wenn der kommende Doppelhaushalt den politischen Zusagen gemäß die für Stellenhebungen, zusätzliche Beförderungsstellen und Leistungsbesoldung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Ein nicht unerheblicher Teil der zugesagten Mittel ist bereits im Doppelhaushalt 2009/2010 ausgebracht. Die daraus resultierenden Beförderungen und Hebungen stehen fest und dürfen nicht mehr angetastet werden. Aber das ist erst die halbe Strecke. Ursprüngliches Ziel war es, die Umsetzung des Neuen Dienstrechts bis Ende 2012 abzuschließen. Dieses Ziel sollten wir nicht aus den Augen verlieren, auch wenn sich nun die haushaltspolitischen Grundlagen leider zu unserem Nachteil verändert haben.
Im November, wenn die nächste Steuerschätzung vorliegt, wird darüber entschieden, ob und gegebenenfalls wo und in welchem Ausmaß in Bayern Sparmaßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts notwendig sein werden. Das hat Ministerpräsident Horst Seehofer in jüngster Zeit mehrfach angekündigt. Der öffentliche Dienst werde dabei von einer Überprüfung nicht verschont werden.
Auch Finanzminister Georg Fahrenschon hat in seiner Rede vor dem Hauptausschuss des BBB keinen Zweifel daran gelassen, dass Einschnitte beim öffentlichen Dienst anstehen könnten. Er hat dem BBB Gespräche darüber angeboten. Solche werden wir schon aus informatorischen Gründen nicht ausschlagen. Die Erarbeitung des Neuen Dienstrechts hat gezeigt, wie gewinnbringend das konstruktive Miteinander zwischen Staatsregierung und BBB sein kann. Möglicherweise wird diese neue Art des Umgangs bald auf eine erste Probe gestellt. Denn wir werden unseren Standpunkt klar vertreten.
Nachhaltige Politik muss zuverlässig und gerecht sein. Verfehlt sie dieses Ziel, dann wird sie auf Dauer scheitern. Das haben uns die dramatischen Stimmenverluste bei der letzten Landtagswahl gezeigt. Nun haben wir es mit denen zu tun, die Bemerkenswertes zur Korrektur der damaligen verfehlten Sparpolitik beigetragen haben. Da ist zum einen unser Ministerpräsident, der als Erster nicht nur erkannt hat, dass in Sachen Arbeitszeit ein unheilvoller Dauerkonflikt schwelt, sondern der auch den Mut hatte, eine Maßnahme rückgängig zu machen, die in seiner Partei breite Zustimmung gefunden hatte. Ebenso der Finanzminister, der mit viel Einsatz und auch gegen manchen Widerstand eine nun allseits gelobte Dienstrechtsreform voran getrieben hat. Er kann kaum ein Interesse daran haben, diese im Nachhinein durch überzogene Spareingriffe wieder zu entwerten. Umso mehr, als die Reform von Anfang an unter dem ausdrücklichen Vorbehalt stand, kein verdecktes Spargesetz zu sein. Die heutige Staatsregierung hat in der Beamten- und Tarifpolitik zu Recht Vertrauen erworben. Ich baue darauf, dass sie auch in schwierigen Zeiten darauf bedacht ist, es zu bewahren!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rolf Habermann
Vorsitzender