Schulungen für neu gewählte Personalräte (BayPVG) – Grundschulung Teil 1
Auf Grund der hohen Nachfrage führt der BBB weitere zweitägige Schulungen (Grundschulung Teil I, BayPVG) für neu gewählte Personalräte durch:
Folgende Schulungstermine können wir anbieten:
SchulungsNr.: PR1-EM-C-2012 06.02 bis 07.02.2012 in Ebermannstadt ausgebucht
SchulungsNr.: PR1-BS-C-2012 15.02. bis 16.02.2012 in Bad Staffelstein ausgebucht
Seminarbeginn ist jeweils um 9.45 Uhr.
Themen sind insbesondere:
- Initiativrechte, Zuständigkeiten, Dienstvereinbarungen, Vertretung Schwerbehinderter, Jugend- und Auszubildendenvertretung; - Allgemeine Aufgaben des Personalrats, Personalversammlungen, Personalratssitzungen; - Rechtsstellung des Personalrats und der Personalratsmitglieder, Einsatz neuer Technologien in der Verwaltung; - Geschäftsführung des Personalrats - Mitwirkung des Personalrats, Anhörungsrechte, Anwesenheitsrechte, Allgemeine Beamten- und Tarifpolitik und ihre Auswirkungen auf die Personalvertretung;
Die Teilnehmer an der Schulung haben einen Teilnahmebeitrag in Höhe von EUR 250,00 zu entrichten. Den Teilnahmebeitrag erstattet der Dienstherr entsprechend der Vorschrift des BayPVG. Auch sind die Anreisekosten von der Dienststelle zu ersetzen.
Die Teilnahme bedingt einen Entsendungsbeschluss des Personalrats. Der Entsendungsbeschluss muss dem BBB nicht vorgelegt werden.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der o. g. Schulung bitten wir fristgerecht zum Anmeldeschluss mittels des
Der BBB behält sich vor, Schulungen aus organisatorischen Gründen zu verlegen oder zu stornieren.
Die Anerkennung nach Art. 46 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BayPVG wurde beantragt.
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