Gesetzentwurf zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in BayernZustimmung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes
Unter Federführung der Ausschussvorsitzenden Ingrid Heckner hat der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes heute dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht (Drucksache
Hervorzuheben sind vor allem die Änderungen des Bayerischen Beamtengesetzes (u.a. gesetzliche Festlegung der Jahresfrist bei der Beihilfe), des Leistungslaufbahngesetzes, des Bayerischen Reisekostengesetzes (u.a. Erstattung der Reisekosten auch ab der Wohnung bei Antritt oder Ende der Dienstreise zwischen 20 und 6 Uhr oder am Wochenende/feiertags), des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (u.a. Personalräten sind die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Erörterung bei Leistungsbezügen und Leistungsentgelt dauerhaft zu überlassen).
Die Grünen stimmten zwar den einzelnen Änderungen bei der Einzelberatung zu, wollten jedoch der Gesamtheit des Gesetzes nicht zustimmen, da sie auch dem Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern nicht zugestimmt hatten. |
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