Wie ist im Neuen Dienstrecht die berufliche Fortentwicklung ausgestaltet?
Im Neuen Dienstrecht erfolgt eine umfassende Unstrukturierung der bisherigen „Verwendungsaufstiege“ in ein modulares System des lebenslangen Lernens.
Modulare Qualifizierung
So wird das bisher bestehende System des Aufstiegs für besondere Verwendung sowie des Aufstiegs vom gehobenen in den höheren Dienst durch die so genannte modulare Qualifizierung ersetzt. Die Auswahl der Beamtinnen und Beamten, die zu Maßnahmen der modularen Qualifizierung zugelassen werden, trifft der Dienstherr nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zu den Maßnahmen kann daher nur zugelassen werden, wer in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf, eine Feststellung erhalten hat, dass eine Qualifizierung in Betracht kommt. Die Qualifizierungsmaßnahmen, die sich über mehrere Ämter erstrecken sollen, können im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage auch bereits im Eingangsamt beginnen. Alle Qualifizierungsmaßnahmen schließen mit Prüfungen oder anderen Erfolgsnachweisen ab. Von den Maßnahmen, die fachlich theoretische Inhalte vermitteln, soll eine mit einer Prüfung abschließen.
Ausgeschlossen ist die modulare Qualifizierung, wenn eine bestimmte Vor- oder Ausbildung oder Prüfung durch besondere – außer-beamtenrechtliche – Rechtsvorschriften verlangt wird (z. B. Approbation bei Ärzten oder rechtswissenschaftliches Studium mit Zweiter Staatsprüfung für die Befähigung zum Richteramt).
Die nähere Ausgestaltung der Systeme der modularen Qualifizierungsmaßnahmen, die vom Landespersonalausschuss genehmigt werden, obliegt den einzelnen Ressorts.
Ausbildungsqualifizierung
Die bisherigen Regelaufstiege bleiben erhalten. Künftig wird hier von Ausbildungsqualifizierung gesprochen.
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