Home    BBB    Aktuell    Presse    Service    Rechtsschutz    Links    Kontakt    
>>> Sie befinden sich hier:  Home | Aktuell | News - Archiv | 2010

Wie erfolgt die Überleitung von der alten in die neue Grundgehaltstabelle?

 

Mit der Schaffung einer neuen Grundgehaltstabelle müssen die am 1. Januar 2011 vorhandenen Beamtinnen und Beamten aus der bis zum 31.12.2010 gültigen Tabelle in die neue Grundgehaltstabelle übergeleitet werden.

 

Dies erfolgt durch eine betragsmäßige Überleitung, die sicherstellen soll, dass sich niemand durch die neue Zuordnung verschlechtert. Das bisherige Besoldungsdienstalter des § 28 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), das nicht in das neue Recht übernommen wird, spielt für die Zuordnung keine Rolle. Die Zuordnung erfolgt zu der Stufe der entsprechenden Besoldungsgruppe, die dem Betrag des am 31. Dezember 2010 zustehenden Grundgehalts entspricht. Weist die Grundgehaltstabelle keinen entsprechenden Betrag aus, erfolgt die Zuordnung zu der Stufe der entsprechenden Besoldungsgruppe mit dem nächst höheren Betrag.

 

Die bisherige allgemeine Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 in Höhe von 17,59 Euro wird zur Deregulierung in die Grundgehaltstabelle eingearbeitet. Um eine Zuordnung zur entsprechenden Stufe der neuen Grundgehaltstabelle zu ermöglichen, muss der Betrag des am 31. Dezember 2010 zustehenden Grundgehalts um diesen Betrag erhöht werden.

Da die Grundgehaltstabelle dahingehend modifiziert wurde, dass bei bestimmten Besoldungsgruppen die ersten mit einem Wert belegten Stufen entfallen sind, ist es möglich, dass eine Beamtin oder ein Beamter nicht in eine Stufe mit einem entsprechenden Betrag übergeleitet werden kann, weil diese Stufe nicht mehr existiert. Sie oder er wird dann der nächst höheren Stufe, die wieder mit einem Betrag belegt ist, zugeordnet.

 

Beispiel:

Eine 19-jährige Beamtin der Besoldungsgruppe A 6 erhält am 31.12.2010 ein Grundgehalt von 1.782,23 €, Stufe 1. In der neuen Grundgehaltstabelle ist der Betrag nicht vorhanden, so dass das Grundgehalt mit der Neuzuordnung 1.834,56 € beträgt, Besoldungsgruppe A 6, Stufe 1.

 

Beurlaubte Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch auf ein Grundgehalt. Um auch diesen Personenkreis der neuen Grundgehaltstabelle zuordnen zu können, wird ein Ende ihrer Beurlaubung zum 31. Dezember 2010 fingiert, um dann abhängig vom Besoldungsdienstalter am 31. Dezember 2010 das zu diesem Zeitpunkt zustehende Grundgehalt ermitteln zu können. Mit dem ermittelten Betrag werden sie dann einer Stufe der neuen Grundgehaltstabelle zugeordnet.

 

 

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterZURÜCK ZUR ÜBERSICHT



















Suche