Werden auch zukünftig Beamtinnen und Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nur auf Antrag beurteilt?
Nein, diese Regelung wurde gestrichen.
Nicht beurteilt werden zukünftig nur noch Beamtinnen und Beamte in einem Amt der Besoldungsgruppe A 16 mit Amtszulage und höher. Alle anderen Beamtinnen und Beamten werden beurteilt.
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