Neues Dienstrecht in Bayern – Bayerisches Beamtengesetz
Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beschließt geringfügige Modifizierungen
Im Anschluss an die Beratungen der Entwürfe des Leistungslaufbahngesetzes und des Bayerischen Besoldungsgesetzes (siehe Meldung vom 3. März 2010) standen am 23. März 2010 nun der Entwurf der Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und die hierzu eingegangenen Änderungsanträge der Landtagsfraktionen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes.
Aufgrund der im Bayerischen Landtag bestehenden Mehrheitsverhältnisse beschloss der Ausschuss unter der Leitung der Vorsitzenden Ingrid Heckner (CSU) nur geringfügige Modifizierungen, wie zum Beispiel die Anwendbarkeit des am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes auf die unter den Geltungsbereich des Bayerischen Beamtengesetzes fallenden Beamtinnen und Beamten.
Die aus dem Bereich der Opposition eingebrachten Änderungsanträge, zu denen teilweise auch der BBB Forderungen gestellt hat, wurden bedauerlicherweise abgelehnt bzw. von der jeweiligen Landtagsfraktion in der Sitzung zurückgenommen. Zu nennen sind hier vor allem die Anträge zur geplanten Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr. Dieses zentrale Thema wurde im Sinne der Regierungsvorlage entschieden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in den BBB-Nachrichten.
Fortgesetzt werden die Beratungen des Neuen Dienstrechts in Bayern am 13. April 2010 mit der Behandlung des Entwurfs des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes.