Neues Dienstrecht im Kabinett: Regelungen zur Leistungslaufbahn gehen in den LandtagBBB: Eine gute Entscheidung!
In seiner heutigen Sitzung hat das bayerische Kabinett den
Sicher: Es gibt Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf aus Sicht des BBB. Insbesondere die starre Heraufsetzung der Altersgrenze, die aus dem Rentenrecht übertragen wurde, ohne über innovativere Lösungen nachzudenken. „Aber formal ist damit alles richtig gemacht“, meint der BBB-Vorsitzende zur Übergabe des Leistungslaufbahnrechts an den Landtag.
Die Behandlung des Leistungslaufbahnrechts im Landtag ist keine Selbstverständlichkeit. Im aktuellen Recht finden sich zwar die grundlegenden Regelungen zum Laufbahnrecht im Gesetz, die Einzelheiten werden aber von der Staatsregierung durch Verordnung geregelt. „Diese Kompetenzen dem Landtag zu überlassen, zeugt von verantwortungsvollem Handeln“, so Habermann – eine Haltung, die sich bereits durch den gesamten Prozess der Erarbeitung des Gesetzentwurfs gezogen habe.
Von Anfang an wurden die Interessenvertretungen der Beschäftigten in die Arbeiten einbezogen. Zusammen mit dem BBB wurden zunächst die so genannten Eckpunkte vereinbart, auf denen der Gesetzentwurf aufbaut. „Wir konnten uns nicht in allen Punkten einigen – aber uns ist gemeinsam ein bundesweit richtungsweisendes Projekt gelungen, mit dem sich die Beschäftigten identifizieren können“, lobt Habermann den Entwurf. Nun sei der Landtag dran. „Inhaltlich gibt es noch einige Baustellen“, so der BBB-Chef.
Der Hauptzweck des Vorhabens, die Stärkung der Leistungshonorierung im Rahmen des beruflichen Fortkommens, wird nach dem Entwurf wesentlich in der Verantwortung der Ressorts liegen. „Wir brauchen klare Signale, wie die neuen Regelungen zu handhaben sind“, fordert Habermann. „Wir werden bei der Ausgestaltung darauf achten, dass das berufliche Fortkommen gegenüber den bisherigen Regelungen erleichtert wird“. |
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