Neues Dienstrecht im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
Beratungen kommen zügig voran
Seit Dienstag letzter Woche befasst sich der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Ingrid Heckner intensiv mit dem Gesetzentwurf zum Neuen Dienstrecht in Bayern. Die Beratungen kommen zügig voran. Am 23. Februar stand das Leistungslaufbahngesetz auf der Tagesordnung, gestern das Bayerische Besoldungsgesetz. Am kommenden Dienstag werden die Beratungen des Besoldungsgesetzes fortgesetzt. Der Ausschuss hat bereits einige Gesetzesänderungen beschlossen. Im Bereich des Leistungslaufbahngesetzes sprachen sich die Abgeordneten unter anderem für eine umfassende Beurteilungspflicht aus. So wurde entsprechend eines Änderungsantrages von CSU und FDP – mit Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen – insbesondere die Möglichkeit gestrichen, auf eine Beurteilung nach Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze zu verzichten. Hiervon kann auch das Kultusministerium in eigenen Beurteilungsrichtlinien nicht abweichen.
Besonders zu erwähnen ist im Bereich des Besoldungsgesetzes, dass eine Übergangsregelung für Anwärter und Anwärterinnen in Laufbahnen mit einem Eingangsamt der Besoldungsgruppen bis A 10, die sich am 31. Juli 2010 in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden und ab dem 1. Januar 2011 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, beschlossen wurde. Bei den lebensälteren Anwärterinnen und Anwärtern kann die nach dem Neuen Dienstrecht vorzunehmende Einstufung in die Besoldungstabelle aufgrund des Wegfalls des Besoldungsdienstalters im Vergleich zum geltenden Recht zu finanziellen Nachteilen führen. Aus Vertrauensschutzgründen sollen diese Anwärter und Anwärterinnen finanziell nun so gestellt werden, wie vor Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts. Damit wurde eine wichtige Forderung des BBB umgesetzt.
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie in den BBB-Nachrichten.