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Neues Dienstrecht in Bayern:

Haushaltsausschuss berät Gesetzentwurf – Reform tritt wie geplant in Kraft

 

Im Rahmen der Landtagsberatungen zum Neuen Dienstrecht in Bayern stand der Gesetzentwurf heute auf der Tagesordnung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen.

 

 

Das Gesetzesvorhaben wurde in einer allgemeinen Aussprache einheitlich und über alle Fraktionen hinweg begrüßt.

 

CSU-Berichterstatter MdL Hans Herold wies darauf hin, dass der bayerische öffentliche Dienst durch das Neue Dienstrecht fit für die Zukunft gemacht wird. Hierbei hervorgehoben hat er vor allem den geplanten Wechsel von den herkömmlichen Laufbahngruppen zur einheitlichen Leistungslaufbahn sowie die Einführung der modularen Qualifizierung.

 

MdL Reinhold Strobl (SPD) zeigte sich insbesondere darüber erfreut, dass die ehemalige Laufbahnverordnung durch die Umwandlung in ein Leistungslaufbahngesetz nunmehr der Kontrolle des Bayerischen Landtags unterfällt. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die Notwendigkeit bestünde, ausreichend Stellen zur Verfügung zu stellen und noch Nachbesserungsbedarf bei den Eingängsämtern (z. B. bei den Hauptschullehrern und Anwärterbezügen) bestünde.

 

MdL Manfred Pointer von den Freien Wählern machte deutlich, dass die Freien Wähler im Hinblick auf die Eingangsämter bereits in anderen Ausschusssitzungen eine Strukturdebatte gefordert hatten, diesem Wunsch jedoch leider nicht nachgekommen worden sei. Notwendig gewesen wären auch flexiblere Regelungen bei der geplanten Anhebung der Altersgrenzen.

 

Grünen-Berichterstatter MdL Thomas Mütze bezeichnete den gestern vom Haushaltsarbeitskreis der CSU-Fraktion gefassten Beschluss, das für den 01.01.2011 geplante Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts angesichts der schwierigen Haushaltslage um zwei Jahre zu verschieben, als „mutig“. Auch wäre es nicht schlecht gewesen, einen derartigen Vorschlag auf den Tisch zu legen.

(Anmerkung: Dank des Einsatzes von Ministerpräsident Horst Seehofer, Finanzminister Georg Fahrenschon und Ingrid Heckner, Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, konnten diese Sparpläne gestoppt werden. „Die Reform tritt wie geplant in Kraft“ äußerte sich Seehofer am gestrigen Abend gegenüber der Süddeutschen Zeitung – siehe beiliegenden Artikel).

Mütze äußerte auch nach dem Motto „Neuer Wein in alten Schläuchen“ Zweifel hinsichtlich der neuen Qualifikationsebenen.

 

MdL Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP) hob schließlich hervor, dass Bayern als einziges Bundesland einen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes habe und sprach Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel und seinen Mitarbeitern für die Vorlage dieses guten Gesetzeswerkes seinen Dank aus. Im Übrigen teile er die Meinung von MdL Thomas Mütze.



















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