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Archiv - 2010

Rolf Habermann trifft im Justizministerium Amtschef Dr. Walter Schön

(21.04.2010)

BBB-Vorsitzender Rolf Habermann war zu Gast im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und gratulierte dessen neuen Amtschef Dr. Walter Schön zur Übernahme seines Amtes.

Im Mittelpunkt des ausführlichen Gesprächs stand der Gesetzentwurf Neues Dienstrecht in Bayern. Habermann dankte Herrn Dr. Schön für dessen Vorarbeit in der Föderalismuskommission sowie der konstruktiven Mitgestaltung des Gesetzentwurfes in seiner Zeit als Amtschef der Bayerischen Staatskanzlei und erläuterte die Positionen des BBB.


BBB-Vorsitzender Rolf Habermann bei Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei

(19.04.2010)

Die Amtschefin der Staatskanzlei Karolina Gernbauer traf BBB-Vorsitzender Rolf Habermann, um ihr zur Übernahme dieses verantwortungsvollen Postens, den sie seit dem 1. März 2010 innehat, zu gratulieren. Damit bot sich ein erster Anlass, die kommenden Herausforderungen zu diskutieren, vor die das Neue Dienstrecht Politik und Beschäftigte stellen wird. Insbesondere die Ausgestaltung der Modularen Qualifizierung sowie allgemein das berufliche Fortkommen unter Geltung des neuen Rechts wurde erörtert.


Neues Dienstrecht in Bayern – Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz und weitere Bereiche
Zahlreiche BBB-Forderungen vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes übernommen

(14.04.2010)

Nach den bereits erfolgten Beratungen der Entwürfe des Leistungslaufbahngesetzes, des Bayerischen Besoldungsgesetzes und der Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (siehe Meldungen vom 3. März und 28. März 2010) befasste sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes am 13. April 2010 nun mit dem Entwurf des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie mit weiteren Bereichen, so auch dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz.

 

Erfreulicherweise kann von den Beratungen im Landtag berichtet werden, dass zahlreiche Forderungen des BBB übernommen wurden.


Versorgung nach Teilzeit oder Beurlaubung teilweise rechtswidrig
Nur anteilige Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und Zurechnungszeiten bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr widerspricht EU-Recht - Rechte wahren!

(31.03.2010)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. März 2010 entschieden, dass die zum 1. Juli 1997 eingeführte Regelung, nach der bei Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung Ausbildungszeiten bei Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nur anteilig berücksichtigt werden, nicht mehr angewendet werden darf. Sie verstoße gegen den europarechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit. Ebenso wie die Ausbildungszeiten wird nach früheren Freistellungen auch die so genannte Zurechnungszeit bei Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres gekürzt. Auch insoweit sah das Gericht einen Verstoß gegen EU-Recht.

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Neues Dienstrecht in Bayern – Bayerisches Beamtengesetz
Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beschließt geringfügige Modifizierungen

(28.03.2010)

Im Anschluss an die Beratungen der Entwürfe des Leistungslaufbahngesetzes und des Bayerischen Besoldungsgesetzes (siehe Meldung vom 3. März 2010) standen am 23. März 2010 nun der Entwurf der Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und die hierzu eingegangenen Änderungsanträge der Landtagsfraktionen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes.


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