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BBB: Das ist nicht intelligent gespart!

BBB-Pressekonferenz zu den anstehenden Haushaltsbeschlüssen des Kabinetts


„Wir sind kein Sparpotential!“, stellte der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), Rolf Habermann, heute in München klar. Am Vortag der Kabinettssitzung, in der der Etat für die Jahre 2011/2012 vom Kabinett verabschiedet werden soll, um ihn anschließend dem Landtag zuzuleiten, hat der BBB Vertreter der Medien eingeladen, um über die Einsparabsichten im Bereich der Beschäftigten des Freistaats Bayern zu informieren und seine Kritikpunkte zu erläutern. Nach den Beschlüssen des Ministerrats im November wurde den bayerischen Beamtinnen und Beamten eine Nullrunde für 2011 angekündigt. Darüber hinaus soll die Eingangsbesoldung der Berufsanfänger abgesenkt, die 12-monatige Wiederbesetzungssperre beibehalten, die Leistungsbezahlung im Neuen Dienstrecht ausgesetzt, Tagegelder und Wegstreckenentschädigungen gekürzt und die Jubiläumszuwendung gestrichen werden.

 

„Wir behalten uns eine juristische Prüfung ausdrücklich vor“, betont der BBB-Chef. Die obersten Gerichte hätten seit langem klargestellt, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten keine beliebig variable Größe sei, die sich nach haushaltspolitischen Erwägungen richten könne.

 

Im Rahmen der vom BBB ins Leben gerufenen Unterschriftenaktion gegen die Sparbeschlüsse des Kabinetts in St. Quirin („Sparpakt – Annahme verweigert!“) hätten mittlerweile über 30.000 Menschen ihren Unmut über die beabsichtigten Maßnahmen zum Ausdruck gebracht. „Zusammen mit den Aktionen unserer Mitgliedsverbände dokumentieren zwischen 60.000 und 70.000 Unterschriften den Ärger, den die Beschlüsse ausgelöst haben“, erläutert Habermann, „das ist ein gewaltiges Zeichen!“

 

„Wir sind bereit, zusammen mit allen anderen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats Bayern, unseren Anteil zu erbringen, wenn es darum geht einen ausgeglichenen Haushalt zu sichern“, betont der BBB-Vorsitzende, „einer einseitigen Belastung des öffentlichen Dienstes aber, stellen wir uns entschieden in den Weg! Wir verlangen Gerechtigkeit und soziale Ausgewogenheit!“ Daran fehle es bei den Beschlüssen in jeglicher Hinsicht.

 

Völlig vernachlässigt werde zudem der Blick auf die Einnahmenseite. Beispielsweise könnten zusätzliche Steuerfahnder die Staatskasse erheblich aufpolieren. „Diese Kollegen finanzieren sich nicht nur selbst, sondern bringen auch erhebliche Zusatzeinnahmen“. Unverständlich sei auch, warum z. B. Großveranstalter für beanspruchten Polizei-Schutz keine Rechnung bekämen. „Warum werden nicht mal diejenigen zu Kasse gebeten, die hier richtig dick verdienen“, fragt der Vorsitzende. „Ich sehe es nicht als Staatsaufgabe an, hier in fremde Taschen zu wirtschaften.“

 

Stattdessen werde dem öffentlichen Dienst schon jetzt eine Nullrunde verkündet. Das sei nicht hinnehmbar. „Die wirtschaftliche Entwicklung befindet sich im Aufwärtstrend. Die Beschäftigten von vornherein von dieser Entwicklung auszuschließen, ist durch nichts gerechtfertigt“, so Habermann.

 

Für die Einkommensrunde 2011 für den öffentlichen Dienst hat der Deutsche Beamtenbund seine Forderungen bereits bekanntgegeben. Das Verlangen nach einem Sockel von 50 Euro und einer Erhöhung um 3 % unterstützt der BBB ausdrücklich.

 

Wer die Wettbewerbsfähigkeit des Staates um qualifizierten Nachwuchs auch im demographischen Wandel erhalten wolle, dürfe nicht an allen Ecken sparen. Das gelte vor allem für die Bezüge der Berufsanfänger, die den Beschlüssen zufolge abgesenkt werden sollen. „Das ist nicht nur motivationsschädigend, sondern auch ausgesprochen unsozial“, kritisiert der BBB-Vorsitzende. „Hier sollen junge Familien den Gürtel enger schnallen.“

 

Auch die Heraufsetzung der sogenannten Wiederbesetzungssperre sei kontraproduktiv. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erfüllen höherwertige Aufgaben, erhalten aber nicht die entsprechende Bezahlung. Auch notwendige Neueinstellungen werden dadurch verschoben.

 

„Wie verträgt sich das mit den Leistungsgedanken?“, fragt Habermann. Die am 1. Januar in Kraft tretende Dienstrechtsreform sollte genau diesen weiter stärken. Nun wird das vordringlichste Ziel durch die Hintertür wieder deutlich geschwächt, indem auch noch die vorgesehenen leistungsbezogenen Bezahlungselemente gestrichen werden“, kritisiert er weiter.

 

Die Maßnahmen im Reisekostenrecht träfen vor allem Beschäftigte, mit kleineren Einkommen, die viel im Außendienst tätig sind und dabei zur Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben den privaten Pkw einsetzen. „Wenn der Dienstherr schon auf die Anschaffung von Dienstwagen verzichten kann, halte ich es nur für gerecht, dass er den Beschäftigten eine angemessene Entschädigung zahlt, so Habermann. Die beabsichtigten Kürzungen der Tagegelder und Wegstreckenentschädigungen würden für die Betroffenen einen erheblichen finanziellen Einschnitt bedeuten. „Ich begrüße es sehr, dass hier nach Presseberichten offenbar ein – zumindest teilweises – Umdenken stattgefunden hat“, meint er.

 

Ärger verursache auch die geplante Streichung der Jubiläumszuwendung. „Es ist nicht der Betrag, es ist das Signal, um das es geht“, stellt Habermann klar. Wenn die Beschäftigten ihrem Dienstherrn nach 25 Jahren nicht einmal 300 Euro (nach 40 Jahren 400 Euro und nach 50 Jahren 500 Euro)  –  abzüglich Steuern  –  wert sind, wirft dies ein entlarvendes Bild auf die Wertschätzung durch den Arbeitgeber.

 

Der BBB begrüßt ausdrücklich, dass in den Regierungsfraktionen bereits eine Diskussion über die Sparabsichten eingesetzt hat, und hofft, dass im Rahmen der Landtagsberatungen die Einzelmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden.



















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