Ausschussberatungen zum Neuen Dienstrecht in Bayern abgeschlossen
Heute wurden durch die Endberatung des Landtagsausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz die Ausschussberatungen zum Neuen Dienstrecht in Bayern abgeschlossen. Somit stehen nur noch die 2. und 3. Lesung durch das Plenum aus (voraussichtlich zwischen dem 13. und 15.07.2010).
Zu Beginn der heutigen Sitzung wies Ausschussvorsitzender Franz Schindler (SPD) auf die zahlreichen Sitzungen des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes hin, in denen der umfangreiche Gesetzentwurf eingehend beraten worden ist.
Vor der eigentlichen Beratung, für die die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie eine umfangreiche Tischvorlage als Grundlage dienten, gaben die Fraktionen erneut allgemeine Erklärungen ab:
MdL Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) bat die Ausschussmitglieder, der sehr komplexen Gesetzesmaterie in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zuzustimmen. Er bezeichnete dabei das Neue Dienstrecht als ein für ein modernes Staatswesen wichtiges Gesetzeswerk und hob seine Bedeutung für Bayern als Standortfaktor hervor. Kernstück der Reform sei die neue Leistungslaufbahn („weg vom Kastendenken, hin zu mehr Flexibilität“). Weiterhin sei die vorgesehene Verringerung der zahlreichen Fachlaufbahnen auf sechs Fachlaufbahnen ein wichtiger Beitrag zur Deregulierung. Die - (verfassungsrechtlich erforderliche) schrittweise - Anhebung der Altersgrenzen sei durch die demographische Entwicklung bedingt. Abschließend bat er alle Fraktionen um Zustimmung, wenn auch eine Reihe von Einzelfragen nicht in ihrem Sinne gelöst worden seien.
MdL Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) äußerte sich hinsichtlich der Anhebung der Altersgrenzen dahingehend, dass ihm dies sehr gefiele, vor allem auch, weil hierdurch die große Erfahrung älterer Beschäftigter erhalten bliebe („wenn die demographische Entwicklung so weiter geht, können sich die Beamten darauf einstellen bis 70 zu arbeiten, aber so weit sind wir noch nicht“). Besonders zu begrüßen sei aus seiner Sicht der in vielen Einzelvorschriften enthaltene Leistungsgrundsatz. Sein Bedauern sprach er darüber aus, dass über 90 % der Oppositionsanträge abgelehnt worden seien.
Als gut vorbereiteten Kraftakt bezeichnete Grünen-Vertreterin MdL Christine Stahl das Gesamtwerk, zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich der entsprechenden Auswirkungen der Änderungen. So stellte sie fest, dass das Neue Dienstrecht keine wegweisende Reform geworden sei und von der Leistungsorientierung nicht viel übrig bleiben würde. Zudem hätte sie sich weniger Zögerlichkeit (z. B. bei der Ausgestaltung der Qualifikationsebenen) gewünscht. Ausdrücklich begrüßt wurden von ihr die im Doppelhaushalt 2009/2010 bereit gestellten Beförderungsmöglichkeiten, da hierdurch die Leistungen der Beschäftigten anerkannt würden. So werde ihren Ausführungen zufolge vermieden, dass sich die Beschäftigten innerlich verabschieden. Darüber hinaus befürchtet sie aufgrund unklarer Formulierungen Rechtsstreitigkeiten.
MdL Florian Streibl von den Freien Wählern begrüßte die Reform, insbesondere, dass das Laufbahnrecht nunmehr gesetzlich geregelt ist. Von ihm bedauert wurde ebenfalls, dass die Oppositionsanträge (insbesondere die Anträge zur Flexibilisierung des Ruhestandseintritts und eines größeren Einflusses des Landespersonalausschusses) kein Gehör fanden. Auch vermisste er eine Strukturdebatte, die man hätte nutzen können, um die Eingangsämter gerechter und leistungsorientierter zu gestalten.
Um Zustimmung der Ausschussmitglieder zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen bat schließlich auch MdL Dr. Andreas Fischer (FDP). Er betonte, dass der öffentliche Dienst besser als sein Ruf sei und dessen Beschäftigte eine entsprechende Honorierung ihre Arbeit verdienen. Es werde ein modernes Dienstrecht geschaffen, das trotz schwieriger Haushaltslage Verbesserungen in der Besoldung bringe. Man habe die Wahl gehabt zwischen Verbesserungen bei der Eingangsbesoldung oder Leistungsanreizen und Beförderungen. Er spreche sich klar für den zweiten Weg aus. Mehr Flexibilität bei den Regelungen zum Ruhestandseintritt hätte allerdings auch er sich gewünscht. Trotzdem stimme seine Fraktion dem Gesetzeswerk im vollen Umfang zu.
Bei der im Anschluss stattfindenden Gesamtabstimmung wurde dem Gesetzeswerk mit Stimmen von CSU, FDP und FW zugestimmt. SPD und Grüne haben dieses abgelehnt.