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Ändern sich mit dem Neuen Dienstrecht die Konditionen der Altersteilzeit?

 

Nein, es bleibt bei den zum 01.01.2010 eingeführten geänderten Rahmenbedingungen, d. h.

 

  • Besoldung:                 80 % der Nettobesoldung
  • Arbeitszeitanteil:         60 % der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der

                                         Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit

  • Ruhegehaltfähigkeit:    60 % (entspricht dem Verhältnis der ermäßigten zur

                                         regelmäßigen Arbeitszeit

  • Mindestalter:               vollendetes 60. Lebensjahr, Schwerbehinderte vollendetes

                                         58. Lebensjahr

 

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