Ändern sich mit dem Neuen Dienstrecht die Konditionen der Altersteilzeit?
Nein, es bleibt bei den zum 01.01.2010 eingeführten geänderten Rahmenbedingungen, d. h.
- Besoldung: 80 % der Nettobesoldung
- Arbeitszeitanteil: 60 % der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der
Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit
- Ruhegehaltfähigkeit: 60 % (entspricht dem Verhältnis der ermäßigten zur
regelmäßigen Arbeitszeit
- Mindestalter: vollendetes 60. Lebensjahr, Schwerbehinderte vollendetes
58. Lebensjahr
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