Rolf Habermann und der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Siegfried Schneider im Gespräch

BBB-Vorsitzender Rolf Habermann und der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Siegfried Schneider, trafen sich in der Bayerischen Staatskanzlei zu einem eingehenden Meinungsaustausch. Dabei erinnerte Rolf Habermann daran, dass es nun an der Zeit sei, Lösungskonzepte für die Rücknahme der 42-Stunden-Woche für die bayerischen Beamtinnen und Beamten vorzulegen. Entsprechende Lösungsvorschläge wollte die Staatsregierung noch vor der Sommerpause präsentieren.
Weiteres Gesprächsthema war das Neue Dienstrecht in Bayern. Dabei konnte festgestellt werden, dass die im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunkte, von einigen Ausnahmen abgesehen, korrekt in Gesetzesform umgesetzt wurden. Diese Eckpunkte waren vom BBB weitestgehend mitgetragen worden. Es herrschte deshalb weitgehende Übereinstimmung in der positiven Bewertung des Gesetzentwurfs. Einen Konfliktpunkt stellt allerdings vor allem die vorgesehene Anhebung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr dar. Der BBB fordert hier im Gegensatz zum Gesetzentwurf, der starre Lösungen vorsieht, flexible Lösungen.
Besprochen wurden auch die vorgesehenen Änderungen der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz. BBB-Chef Rolf Habermann kritisierte nachdrücklich die beabsichtigte Beschränkung der Bewerberzahl auf das fünffache der zu vergebenden Mandate. Auch lehnte er den vorgesehenen Wechsel vom d`Hondtschen Verfahren zum Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zur Berechnung der Sitzverteilung ab. Staatsminister Schneider wird den BBB in seinen Bemühungen, das d`Hondtsche Verfahren beizubehalten, unterstützen.