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Rechtsauffassung des BBB erneut bestätigt

Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

 

Sehr zufrieden zeigt sich Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mit dem Eilbeschluss des niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Juni 2009, das einem Lehrerehepaar vorläufigen Rechtsschutz gegen die einschränkende einkommenssteuerliche Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gewährte. Habermann: „Damit bestätigt – nach dem Finanzgericht Münster Anfang Mai – jetzt ein weiteres Finanzgericht unsere rechtliche Einschätzung, dass die seit 2007 nur noch sehr eingeschränkte steuerliche Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht verfassungsgemäß ist.“

 

Auch der Beamtenbund führt Musterverfahren gegen die im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 eingeschränkte Absetzbarkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Unter Hinweis auf diese Musterverfahren konnte der BBB bereits im April 2009 durchsetzen, dass die bayerischen Finanzämter die Festsetzung der Einkommensteuer im Hinblick auf die Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lediglich vorläufig vornehmen.

 

Infolge dieses Vorläufigkeitsvermerkes müssen Betroffene hinsichtlich des häuslichen Arbeitszimmers keine Einsprüche mehr einlegen, die Rechte bleiben bis zu einer abschließenden Entscheidung gewahrt.

 

Seit dem Jahr 2007 ist der Abzug nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Die vorher zugelassene Variante, dass ein begrenzter Abzug erfolgen kann, falls kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht, ist damit weggefallen. Besonders betroffen von den Neuregelungen sind z. B. Lehrer, da insbesondere Schulen keinen angemessenen Arbeitsraum für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung stellen. „Es kann nicht verlangt werden, dass eindeutig berufsbedingte Aufgaben wie die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, zu denen regelmäßig ein Arbeitszimmer benötigt wird, allein der privaten Lebenssphäre zugeordnet werden“, so Habermann.

 

Der BBB-Vorsitzende weiter: „Die Bundesregierung sollte jetzt umgehend handeln und die verfehlte Rechtslage sofort korrigieren. Wenn auch hier – wie bei der Pendlerpauschale – erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet wird, die die Politik zum Handeln zwingt, wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit der Politik weiter schwinden“.



















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