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Personalratsschulungen zum Neuen Dienstrecht

 

Wegen der hohen Nachfrage bietet der Bayerische Beamtenbund nach den von Januar bis März 2010 bereits durchgeführten eintägigen Spezialschulungen für Personalräte mit dem Thema: „Die Rolle der Personalvertretung bei der Umsetzung des Neuen Dienstrechts in Bayern“ noch folgende weitere Termine an:

 

                  

SeminarNr.:                    NDR-Nbg-E-10

Termin:                            20.04.2010

Ort:                                    Nürnberg

Anmeldeschluss:           ausgebucht!

 

SeminarNr.:                    NDR-Mchn-9-10

Termin:                            27.04.2010

Ort:                                    München

Anmeldeschluss:           ausgebucht!   

       

Bei Bedarf werden wir weitere Schulungstermine anbieten!   

         

Die Anmeldung zur Teilnahme an der o. g. Schulung bitten wir fristgerecht zum Anmeldeschluss mittels des Startet das Herunterladen der DateiAnmeldeformulars dem BBB zu melden. Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss beim BBB eingehen, können nur berücksichtigt werden, sofern noch Restplätze vorhanden sind.

 

Sofern eine Mitgliedschaft vorliegt, muss die Anmeldung vollständig ausgefüllt über den jeweils zuständigen Mitgliedsverband bzw. Kreisausschuss an den BBB weitergeleitet werden. Die übrigen Teilnehmer senden die Anmeldung bitte direkt an den BBB. Um dem BBB einen reibungslosen organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir die jeweiligen Anmeldefristen einzuhalten.

 

Themen sind insbesondere:

 

·          Grundlegender Überblick über das Neue Dienstrecht in Bayern

·          Auswirkungen des Neuen Dienstrechts auf die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen

·          Änderungen des BayPVG durch das Neue Dienstrecht

 

Die Teilnehmer an der Schulung haben einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von

EUR 105,00 zu entrichten. In diesem Betrag sind Mittagessen und Tagungsgetränke bereits enthalten. Den Teilnehmerbeitrag erstattet unter den unten beschriebenen Voraussetzungen der Dienstherr entsprechend der Vorschrift des BayPVG. Auch sind die Anreisekosten von der Dienststelle zu ersetzen.

 

 

Die Teilnahme bedingt einen Entsendungsbeschluss des Personalrats. Der Entsendungsbeschluss muss nicht der BBB-Geschäftsstelle vorgelegt werden. Sie benötigen den Entsendungsbeschluss zur Vorlage beim Dienstherrn, um die Erstattung des Teilnehmerbeitrags sowie der Fahrtkosten zu beantragen.

 

Die Anerkennung nach Art. 46 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayPVG durch das  Bayerische Staatsministerium der Finanzen liegt vor (Startet das Herunterladen der Dateidownload hier)! Die endgfültige Entscheidung treffen jedoch die jeweiligen Dienstvorgesetzten.

Wir bitten deshalb die Kolleginnen und Kollegen, die sich zu dieser Spezialschulung anmelden wollen, mit ihrer Dienststelle vorab unbedingt abzuklären, ob dort die von uns angebotene Schulung im Sinne von Art. 46 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BayPVG als Spezialschulung anerkannt wird. Nur in diesem Fall erfolgt eine entsprechende Freistellung vom Dienst sowie die Übernahme der anfallenden Kosten durch den Dienstherrn.

 

Sofern der Dienstherr die Schulung nicht als Spezialschulung gemäß Art. 46 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BayPVG anerkennt, kommt lediglich eine Freistellung in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 der Urlaubsverordnung für Beamte – mit einer Anrechnung auf Erholungsurlaub - in Betracht. Außerdem erfolgt keinerlei Kostenübernahme durch den Dienstherrn. Sämtliche anfallenden Kosten müsste deshalb der Teilnehmer selbst tragen, da auch eine Kostenübernahme durch den BBB nicht erfolgen kann!  

Startet das Herunterladen der DateiAnmeldeformular



















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