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Neues Dienstrecht im Kabinett

BBB: Startschuss für einen neuen öffentlichen Dienst!


„Das künftige Recht wird ganz neue Möglichkeiten der Personalentwicklung mit sich bringen“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zum heute vom Kabinett behandelten Gesetzentwurf zum Neuen Dienstrecht in Bayern.

 

„Der Entwurf greift die Ergebnisse unserer Verhandlungen mit der Staatsregierung, dem federführenden Finanzministerium und den Landtagsfraktionen nahezu vollständig auf“, stellt Habermann fest. Filetstück der Neuerungen werde das Laufbahnrecht sein, das flexibler und durchlässiger wird, insbesondere für Leistungsträger. Dabei müsse allerdings die konkrete Ausgestaltung abgewartet werden. „Nur dort können – und müssen – die Möglichkeiten des Neuen Dienstrechts voll ausgeschöpft werden.“

 

Das wird nach dem Entwurf die Aufgabe der einzelnen Ministerien und des Landespersonalausschusses sein. Sie werden ein – gegenüber dem bisherigen Recht – deutlich vereinfachtes Verfahren schaffen, in dem leistungsstarke Beamtinnen und Beamten aufsteigen können, ohne dass ihnen die bisherigen Laufbahngruppen im Wege stehen. Gleichzeitig gelte es, den verschiedenen Bildungsabschlüssen gerecht zu werden.

 

Der BBB verschließt sich in Anbetracht der demografischen Entwicklung grundsätzlich nicht der Verlängerung der Lebensarbeitszeit – auch in Gesamtverantwortung für die Alterssicherungssysteme. „Bei der Nachbildung der „Rente mit 67“ hätten wir uns jedoch mehr Phantasie für flexiblere Lösungen gewünscht“, bedauert der BBB-Chef. Leider konnte hier schon in den vorangegangenen Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.

 

Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:

Anette Egle, Tel. (0 89) 5 52 58 80

Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















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