Erstes Beteiligungsgespräch zum Neuen Dienstrecht

In einem ersten Beteiligungsgespräch hatte der BBB heute Gelegenheit, Vertretern des Finanzministeriums seine Positionen zum Neuen Dienstrecht in Bayern zu erläutern. Dabei erkannte der BBB ausdrücklich an, dass im Entwurf die vom BBB weitgehend mitgetragenen Eckpunkte, von einigen Ausnahmen abgesehen, korrekt in Gesetzesform umgesetzt wurden. An dem Gespräch nahmen für den BBB neben dem Vorstand auch die Vorsitzenden der zuständigen Kommissionen für Besoldung, Dienstrecht und Versorgung teil. Die BBB-Positionen waren in der vergangenen Woche in den genannten Kommissionen eingehend erörtert und beschlossen worden. Aufgrund des Umfangs des Gesetzentwurfs (rund 600 Seiten) konnten bisher nur grundlegende Punkte behandelt werden. Der BBB wird sich jedoch in den kommenden Wochen und Monaten aktiv an der weiteren Gestaltung des Neuen Dienstrechts beteiligen.