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BBB-Vorsitzender Rolf Habermann zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom 01. März 2009 - Eins-zu-eins-Übertragung genügt nicht!


„Das Ergebnis der Verhandlungen ist eine wichtige Richtschnur für die von uns längst geforderte Erhöhung für die Beamtinnen und Beamten in Bayern“, erklärt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zum heutigen Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder. „Jetzt liegt es an der Staatsregierung und am Bayerischen Landtag die Beschäftigtengruppen in punkto Bezahlung und Arbeitszeit endlich wieder gleichzustellen!“, fordert der BBB-Chef. „Eine Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses reicht dazu nicht!“, so der Vorsitzende.

 

„Wir haben deutlichen Nachholbedarf“, so der Vorsitzende. Den bayerischen Beamten sei bisher trotz ihres gesetzlich verankerten Anspruchs die Teilnahme am Aufschwung der ersten Jahreshälfte 2008 verwehrt worden. Zwar sei die letzte Anpassung im Oktober 2007 um 3 % im Bundesvergleich in Höhe und Zeitpunkt einmalig gewesen. Die anschließende wirtschaftliche Entwicklung – wie die zeitweise über die 3%-Hürde gestiegene Inflationsrate – habe sie aber weitgehend wirkungslos werden lassen. Stattdessen müssen sie sich immer noch mit längeren Arbeitszeiten abfinden – nicht nur gegenüber dem Tarifbereich, sondern auch gegenüber den Beamten in anderen Ländern. Insgesamt müsse die anstehende Besoldungsanpassung die bayerischen Besonderheiten berücksichtigen.

 

„Es stört das Arbeitsklima, wenn Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten bestehen“, erläutert Habermann. Im Bereich der Arbeitszeit wurde der Gleichklang von der Bayerischen Staatsregierung einseitig aufgekündigt. Das muss bei der kommenden Besoldungsanpassung berücksichtigt werden“, verlangt der BBB-Chef. Bayerns Beamte arbeiten seit 1994 länger als die Tarifbeschäftigten. Zuletzt wurde ihre Arbeitszeit im Jahr 2004 auf bis zu 42 Stunden pro Woche ausgedehnt.

 

Beamte haben einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig angepasst wird. Das hat die Bayerische Staatsregierung auch in den Eckpunkten für ein Neues Dienstrecht in Bayern niedergeschrieben. „Nach dem Aufschwung der ersten Jahreshälfte 2008 ist ein Handeln mehr als überfällig“, stellt Habermann klar. Dabei müssen die bayerischen Besonderheiten, insbesondere die längere Arbeitszeit berücksichtigt werden.

 

Der BBB hat in den letzten Wochen und Monaten seine Positionen mehrmals Mitgliedern der Staatsregierung (u. a. Ministerpräsident Horst Seehofer) und den Landtagsfraktionen vorgetragen und verlangt eine angemessene Besoldungsanpassung zum 01. Januar 2009 (siehe auch verschiedene Meldungen unter www.bayerischer-beamtenbund.de).

 

 



















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