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BBB-Besoldungsforderung:

Bayerischer Beamtenbund fordert 5,8 %!


„Bayerns Beamtinnen und Beamte dürfen nicht auf der Strecke bleiben“, begründet Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), die von den BBB-Gremien beschlossene Besoldungsforderung. Ihnen ist bisher trotz ihres gesetzlich verankerten Anspruchs die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung verwehrt worden. Zwar ist die letzte Anpassung im Oktober 2007 um 3 % im Bundesvergleich in Höhe und Zeitpunkt einmalig gewesen. Die anschließende wirtschaftliche Entwicklung – wie die zeitweise über 3% gestiegene Inflationsrate – hat sie aber weitgehend wirkungslos werden lassen. „Stattdessen müssen sich die bayerischen Beamtinnen und Beamten immer noch mit höheren Arbeitszeiten abfinden – nicht nur gegenüber fast allen anderen Beamten der übrigen Länder, sondern auch gegenüber den Tarifbeschäftigten“, so Habermann.

 

  

Der BBB fordert deshalb eine

 

  • Anhebung der Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2009 in einem Gesamtumfang von mindestens 5,8 % - einschließlich einer sozialen Komponente

         

  

sowie eine

 

 

  • Erhöhung der Anwärterbezüge um mindestens 100 Euro.

 

 

Beamte haben einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig angepasst wird. Das hat die Bayerische Staatsregierung auch in den Eckpunkten für ein Neues Dienstrecht in Bayern niedergeschrieben.

 

Ein wesentlicher Faktor der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist der am vergangenen Wochenende erzielte Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. „Das Tarifergebnis ist eine wichtige Richtschnur für die von uns längst geforderte Besoldungserhöhung“, erklärt der BBB-Chef. „Dabei müssen jedoch die bayerischen Besonderheiten, insbesondere die längere Arbeitszeit berücksichtigt werden. Eine Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses reicht dazu nicht aus!“, bekräftigt der Vorsitzende unter Hinweis auf die seit 1994 längere Arbeitszeit im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und fast allen anderen Beamten in den übrigen Bundesländern. Zuletzt wurde ihre Arbeitszeit im Jahr 2004 auf bis zu 42 Stunden pro Woche verlängert. „Jetzt liegt es an der Staatsregierung und am Bayerischen Landtag, die Beschäftigtengruppen in punkto Bezahlung und Arbeitszeit endlich wieder gleichzustellen!“, fordert Rolf Habermann.

 

Der BBB führte bereits im Vorfeld der gestern von seinem Hauptvorstand einstimmig beschlossenen Besoldungsforderung Gespräche mit Vertretern der Staatsregierung. „Mit der nun konkretisierten Besoldungsforderung befinden wir uns auf einem guten Weg für den Abbau des seit langem bestehenden Besloldungsrückstands“, so der BBB-Vorsitzende, „wir vertrauen auf die bisherige Zusage, dass man dafür Sorge tragen wolle, dass die bayerischen Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung unter Berücksichtigung der höheren Arbeitszeit gut teilhaben werden.“

 

Zudem sieht der BBB dringenden Handlungsbedarf bei den nach derzeitigem Stand Ende 2009 auslaufenden Altersteilzeitregelungen. „Im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden wir uns hier für eine Fortführung der Regelungen zu möglichst günstigen Bedingungen einsetzen.“

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Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:

Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08

 



















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