Abzugsfähigkeit eines häuslichen ArbeitszimmersBundesfinanzhof hat "ernstliche" verfassungsmäßige Bedenken gegen die Nichtanerkennung
Wie mehrmals auf unserer Homepage berichtet, wurde seit 2007 die Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers auf absolute Ausnahmefälle eingeschränkt. Lehrkräften wurden die Kosten bei der Steuererklärung nicht mehr anerkannt.
Gegen die Nichtanerkennung des Arbeitszimmers für Lehrkräfte hat der Beamtenbund rechtliche Schritte in mehreren Verfahren eingeleitet. Gleichzeitig wurde erreicht, dass die Steuerbescheide hinsichtlich des Arbeitszimmers vorläufig erfolgen. Ist ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid enthalten, brauchen Betroffene also nichts unternehmen.
Gestern wurde ein weiterer wichtiger Etappenerfolg erzielt: Der Bundesfinanzhof hat in einem Verfahren eines Lehrerehepaares "ernstliche" verfassungsmäßige Bedenken gegen die Nichtanerkennung angemeldet. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, entschieden die Richter allerdings nicht abschließend. Wie das Hauptverfahren ausgeht, muss abgewartet werden. Letztlich kann aber erst das Bundesverfassungsgericht für Klarheit sorgen, wo - wie gemeldet - bereits ein Verfahren des Finanzgerichts Münster vorliegt.
Wir hoffen, dass die endgültige Entscheidung ähnlich positiv ausfällt wie bei der Pendlerpauschale, die ja bereits vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.
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