Neues Dienstrecht in Bayern: Huber konkretisiert FinanzierungBBB: Damit ist der Grundstein des Vertrauens gelegt! Ein wichtiger Schritt für den Erfolg der Reform!
Ein Neues Dienstrecht für Bayern soll geschaffen werden, das verstärkt die Leistung des Einzelnen im Auge hat und die Flexibilität des öffentlichen Dienstes stärkt. Anlässlich der diesjährigen Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) hat Staatsminister Erwin Huber in dieser Woche erstmals den Finanzierungsplan des Vorhabens näher konkretisiert und flankierende Maßnahmen angekündigt. „Damit sind viele unserer Bedenken ausgeräumt – Ein Grundstein des Vertrauens ist gelegt!“, lobte BBB-Chef Rolf Habermann.
Huber bestätigte die bereits veröffentlichte Gesamtfinanzierungssumme von 240 Millionen Euro. Erstmals steckte er auch – wie vom BBB gefordert – einen Zeitrahmen für diese Investitionen: Die geplanten Neuerungen sollen im Rahmen der kommenden Legislaturperiode des Landtags umgesetzt werden. „Damit ist ausgeschlossen, dass die Reform auf die „lange Bank“ geschoben und der öffentliche Dienst unnötig geschwächt wird“, freute sich Habermann.
Gleichzeitig sollen bereits im nächsten Doppelhaushalt (2009/2010) über 10.000 Beförderungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Das bedeutet für alle Beamtinnen und Beamten einen deutlichen ersten Schritt im Vorgriff auf das Neue Dienstrecht, in dem Leistung und beruflicher Aufstieg noch enger als bisher miteinander verknüpft werden sollen. „Der öffentliche Dienst kämpft nach langen Jahren des enger geschnallten Gürtels mit fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten“, erläutert BBB-Vorsitzender Habermann. „Das ist der richtige Einstieg!“.
Zusätzlich zur Dienstrechtsreform kündigte der Finanzminister an, die Wegstreckenentschädigung – die Aufwandsentschädigung für den Gebrauch des eigenen PKWs für dienstliche Aufgaben – zum nächst möglichen Zeitpunkt anheben zu wollen. Diese ist seit 2001 unverändert geblieben. „Im Unterschied zu Verbrauchspreisen“, ergänzt Habermann. Der BBB geht davon aus, dass die gültigen Sätze um 5 Cent angehoben werden. Damit gehe der Freistaat Bayern im eigenen Haus mit gutem Beispiel voran. „Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger hoffen wir, dass der CSU-Chef auch mit seinen Plänen zur Pendlerpauschale auf Bundesebene durchdringt!“
Die Staatsregierung nutzt damit die aus der Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen. Der Bayerische Beamtenbund als Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, war in die bisherigen Beratungen durchweg gut eingebunden. Die kürzlich vorgestellten Eckpunkte sind das Produkt dieser von allen Seiten als exzellent bezeichneten Zusammenarbeit, die auch beim BBB-Hauptausschuss gelobt wurde.
Der BBB-Hauptausschuss ist das höchste Beschlussgremium zwischen den im Fünfjahresabstand stattfindenden Delegiertentagen. An der Sitzung nehmen rund 200 Delegierte aller 54 im BBB zusammengeschlossenen Fachgewerkschaften aus ganz Bayern und allen Bereichen des öffentlichen Dienstes teil.
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