Ministerrat beschließt Anhebung der "Wegstreckenentschädigung"BBB: Mit gutem Beispiel voran!"Bayern geht im eigenen Haus mit gutem Beispiel voran!", lobte Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), die heutige Entscheidung des Ministerrats zur so genannten Wegstreckenentschädigung. Die derzeitigen Erstattungssätze für die Nutzung privater PKWs bei Dienstfahrten sollen zum 1. August 2008 um 5 Cent angehoben werden. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 haben sich die Halter-Kosten dramatisch erhöht, erläutert Habermann. "Bleibt zu hoffen, dass sich auch bald bei der Pendlerpauschale etwas tut".
Bisher erhalten die Beschäftigten - seit dem Jahr 2001 - bis zu 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, wenn sie dienstliche Aufgaben mit dem eigenen Wagen erledigen. "Dieser Betrag ist schon lange nicht mehr kostendeckend. Seit die Kraftstoffpreise in den letzten Monaten explosionsartig angestiegen sind, hat sich die Situation erneut verschärft", verdeutlicht der Vorsitzende. Im Jahr 2001 habe der Liter Normalbenzin gerade mal 1,005 Euro gekostet.
Staatsminister Erwin Huber hatte entsprechende Absichten bereits beim BBBHauptausschuss in der vergangenen Woche angekündigt. "Es freut uns natürlich, wenn so schnell Fakten auf den Tisch gelegt werden", lässt Habermann wissen, "das schafft Vertrauen für die künftige Neugestaltung des bayerischen Dienstrechts."
Bleibt zu hoffen, dass die bayerische Mehrheitsfraktion auch mit ihren Plänen zur Pendlerpauschale auf Bundesebene durchdringt. Anders als bei der Wegstreckenentschädigung geht es dabei um die Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück. "Beruflich veranlasste Kosten dürfen nicht den Beschäftigten aufgehalst werden", verlangt Habermann, "das muss für alle Bürgerinnen und Bürger gelten."
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