Erster Schritt zu einem neuen Dienstrecht
Finanzministerium stellt BBB-Hauptvorstand erstes Arbeitsergebnis vor
München, 06. März 2008 • Das kommende Dienstrecht für die bayerischen Beamtinnen und Beamten nimmt Gestalt an. Nach diversen Anhörungen und Einzelgesprächen hat der Leiter der zuständigen Dienstrechtsabteilung, Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel, in einer Sitzung des BBB-Hauptvorstands die Eckpunkte einer Dienstrechtsreform vorgestellt. Dabei handelt es sich zunächst um ein Arbeitsergebnis der maßgebenden Abteilung, das zumindest in den Grundzügen mit dem Minister abgestimmt ist, der es wenige Tage zuvor mit dem BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann in einem Vier-Augen-Gespräch intensiv erörtert hat. Inzwischen hatte auch der gesamte Vorstand des BBB Gelegenheit, in einer Konferenz mit der gesamten Dienstrechtsabteilung des Ministeriums erste Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge einzubringen.
Zeitplan
Die formelle Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisation, die für die Erarbeitung von Eckpunkten zwar nicht vorgeschrieben aber sinnvoll ist, findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Zunächst ist vorgesehen:
- Erste Befassung im Ministerrat am 08.04.2008;
- Anhörung der Verbände;
- zweite Beschlussfassung im Ministerrat im Mai 2008;
- Erklärung des Finanzministers vor dem Landtag am 05.06.2008;
- Beginn des Gesetzgebungsverfahrens nach der Landtagswahl 2008;
- Inkrafttreten 1.1.2010 oder 1.1.2011.
Es liegt also noch eine lange Wegstrecke vor uns. Auf die Verabschiedung von Eckpunkten v o r der bevorstehenden Landtagswahl hatte der BBB Wert gelegt. Die Gründe bedürfen keiner Erläuterung.
Erste Würdigung
Ohne jemandem vorgreifen zu wollen, lässt sich sagen, dass die vom BBB-Hauptausschuss beschlossenen Grundsatzpositionen in weiten Teilen in dem jetzt vorliegenden Eckpunkteentwurf ihren Niederschlag gefunden haben. Hier ist insbesondere zu nennen:
- Die Beförderung steht im Zentrum der Leistungsbesoldung, angereichert durch Leistungsstufe, -zulage und -prämie;
- die Beförderungssituation wird folgerichtig verbessert;
- dafür werden erhebliche Mittel eingesetzt und zwar "on top";
- die Grundgehaltstabelle bleibt weitgehend erhalten;
- die Durchlässigkeit der Laufbahngruppengrenzen wird durch ihren Wegfall ermöglicht;
- die Beamtenversorgung richtet sich nach den bewährten Grundsätzen;
- die Ballungsraumzulage bleibt und wird voraussichtlich erweitert;
- die Befristung für die jährliche Sonderzahlung (2009) entfällt.
Allein diese herausgegriffenen Punkte machen deutlich, dass ein bemerkenswertes Maß an Übereinstimmung erreicht werden konnte. Das ist dem BBB nicht in den Schoß gefallen. Da war von verschiedensten Seiten Diverses angedacht wie etwa andere Modelle der verstärkten Leistungsorientierung, Finanzierungsmöglichkeiten durch Abstriche (Sonderzuwendung, Absenkung von Eingangsämtern).
Dass andererseits nicht alles auf Zustimmung stoßen wird bzw. ergänzungsbedürftig ist, soll nicht unter den Teppich gekehrt werden. Der BBB-Vorstand hat das bereits in der ersten Erörterungsrunde zu Erkennen gegeben. Dabei geht es u. a. um gesicherte Absichtserklärungen zur Bereitstellung der erheblichen Mittel, den Einbau der Sonderzahlung in die Grundgehälter, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Befugnisse des LPA und manches andere mehr. Über die bestehenden Differenzpunkte wird im Zuge der formellen Beteiligung zu berichten sein.
Trotz allem fällt eine vorläufige Bilanz unerwartet positiv aus. Dabei muss allerdings gesehen werden, dass das jetzt vorliegende Konzept nur ein Arbeitsergebnis ist, das erst mit der Zustimmung der dazu berufenen politischen Instanzen gültig wird. Mit Änderungen ist zu rechnen. Doch die Grundzüge der Reform sind damit vorgezeichnet.