Achtung: Betroffene müssen Anträge stellen
Endlich: Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrarbeit beendet! - Finanzministerium erfüllt BBB-Forderungen!
Die Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten beschäftigt seit mehreren Jahren den Europäischen Gerichtshof und die deutschen Gerichte. Seit der ersten einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fordert der BBB eine Korrektur der Vorschriften zur Mehrarbeitsvergütung. Nun hatte sich endlich auch das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit der Sache zu befassen - und urteilte zu Gunsten der Beschäftigten. Nach Aufforderung durch den BBB hat das Finanzministerium nun mit Schreiben vom 28. Juli 2008 (Az.: 23 - P 1537 - 010 - 18769/08) Anweisungen für die künftige Vergütung von Mehrarbeit gegeben, die die europäische Rechtslage berücksichtigen.