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BVerwG: Beamte müssen Nachzahlungen im laufenden Jahr verlangen

BBB: Justiz lässt die Beamten im Stich!

 

 

„Schade!“ – kommentierte Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachzahlung des Familienzuschlags für Beamte (Urteile vom 13. November 2008 Az.: 2 C 16.07 und 2 C 21.07). Seit Jahren häufen sich im Beamtenbereich die Fälle, in denen nur diejenigen die Besoldung erhalten, die ihnen von Rechts wegen zusteht, die gerichtlich gegen ihren Dienstherrn vorgegangen sind. „Nun legt ihnen die Rechtsprechung weitere Steine in den Weg“, bedauert der BBB-Chef. Er hat sich in dieser Thematik bereits an Finanzminister Georg Fahrenschon gewandt.

 

Für jeden Bürger gelten die gesetzlichen – häufig mehrjährigen – Verjährungsfristen, innerhalb derer er unerfüllte Zahlungsansprüche geltend machen muss. Bei Beamten soll nun mit anderem Maß gemessen werden. Was nicht im laufenden Jahr verlangt wird, verfällt. Auf die früher angewandte dreijährige Frist kommt es nicht mehr an.

 

Begründet wird das mit dem so genannten „wechselseitig bindenden Treueverhältnis“, in das sich jeder Beamte mit Aufnahme seines Berufs begibt. „Dieses Treueverhältnis verlangt aber auch, dass der Dienstherr seine Beamten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angemessen bezahlt“, stellt Habermann klar. „Dass dies des Öfteren nicht der Fall ist, hat sich in den vergangenen Jahren leider immer wieder gezeigt“. Eine allgemeine Korrektur ist dann nur für die Zukunft möglich. Für die Vergangenheit erhält nur derjenige etwas, der den Rechtsweg beschritten hat. „Bei den Beamten macht sich der Eindruck breit: Nur wer klagt gewinnt. Wer den Mitteilungen des Dienstherrn nach dem Motto ´ist schon alles in Ordnung` glaubt, ist am Ende der Dumme“, bedauert der BBB-Chef. Das belaste das Justizsystem unnötig. „Wir wollen nicht dazu gezwungen werden, ´Prozesshansel` zu sein!“, so der Vorsitzende.

 

Nun sollen offenbar noch weitere Hürden aufgestellt werden. Auch diejenigen, die vor Gericht ziehen, können Nachzahlungen nur für das laufende Jahr erhalten. „Die Beamten fühlen sich im Stich gelassen“, betont Habermann. Das stehe in keinem Verhältnis zu den rechtlich häufig besonders komplizierten Grundlagen, aus denen sich die Ansprüche ergeben.

 

Habermann wird diese Thematik zeitnah mit dem zuständigen bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon erörtern.

 

Das Bundesverwaltungsgericht beruft sich in seiner Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte Beamte in Einzelfällen ebenfalls auf das laufende Jahr verwiesen. Ob es damit einen allgemeinen Rechtsgrundsatz begründen wollte, hat es offen gelassen.



















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