Archiv - 2008
(19.08.2008)
Als „nur noch peinlich“ bezeichnete Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die mit halbseitiger Schlagzeile auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Bildzeitung angekündigte „Sensationsmeldung“, wonach die Pension eines Beamten angeblich dem Viereinhalbfachen der Rente eines vergleichbaren Angestellten entspräche.
(01.08.2008)
Die Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten beschäftigt seit mehreren Jahren den Europäischen Gerichtshof und die deutschen Gerichte. Seit der ersten einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fordert der BBB eine Korrektur der Vorschriften zur Mehrarbeitsvergütung. Nun hatte sich endlich auch das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit der Sache zu befassen - und urteilte zu Gunsten der Beschäftigten. Nach Aufforderung durch den BBB hat das Finanzministerium nun mit Schreiben vom 28. Juli 2008 (Az.: 23 - P 1537 - 010 - 18769/08) Anweisungen für die künftige Vergütung von Mehrarbeit gegeben, die die europäische Rechtslage berücksichtigen.
Zum ausführlichen BBB-Info und dem Schreiben des Finanzministeriums
(29.07.2008)
In Bayern werden entsprechend der Verfahrensweise des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. das Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2008 ) ab sofort Einspruchsverfahren, die mit der möglichen Verfassungswidrigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2007 begründet werden, mit Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen ruhend gestellt.
(28.07.2008)
Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.06.2008 hatte sich der BBB an das Finanzministerium gewandt und eine an die Entscheidung angepasste Handhabung der Berücksichtigung von Freistellungszeiten gefordert (siehe unsere Meldung vom 16. Juli 2008).
Das Finanzministerium teilte nun mit, dass die von Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Regelung über einen Versorgungsabschlag für Freistellungszeiten insgesamt keine Anwendung findet. Bereits ergangene noch nicht bestandskräftige Festsetzungsbescheide würden entsprechend korrigiert werden. Ebenso bereits bestandskräftige Festsetzungsbescheide, wenn der Versorgungsfall ab dem 18. Juni 2008 eingetreten ist. Bezüglich bestandskräftiger Fälle, in denen der Versorgungsfall vor dem 18. Juni 2008 eingetreten ist, soll im Interesse einer möglichst bundeseinheitlichen Rechtsanwendung zunächst die im September stattfindende Sitzung des Bund-Länder-Arbeitskreises für Versorgungsfragen - für die die Thematik vorgemerkt sei - abgewartet werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier
(16.07.2008)
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (siehe unsere Meldung vom 13. Juli 2008) hat der BBB das Finanzministerium aufgefordert, bei künftigen Festsetzungen von Versorgungsbezügen sowie bei bereits ergangenen Bescheiden nunmehr auch Freistellungszeiten vor dem 17.Mai 1990 zu berücksichtigen. Sofern die Bescheide bereits rechtskräftig sind, forderte er dies zumindest für die Zukunft.
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