Archiv - 2008
(09.12.2008)
Wenn Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer am morgigen Mittwoch seine Regierungserklärung im Landtag abhält, kann er sich der besonderen Aufmerksamkeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten gewiss sein. Im öffentlichen Dienst stehen in der kommenden Legislaturperiode zahlreiche schwergewichtige Themen an. Neben dem übergeordneten Thema Dienstrechtsreform muss auch in den Bereichen Besoldung und Arbeitszeit gehandelt werden. Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Wir erwarten konkrete Aussagen!“.
(08.12.2008)
Wenn am Dienstag in Berlin die Tarifforderung 2009 für die Tarifbeschäftigten der Länder verkündet wird, ist das auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten interessant. „Den Tarifverhandlungen kommt eine wichtige Signalwirkung für den Beamtenbereich in Bayern zu!“, betont Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Der BBB fordert auch hier eine deutliche Anhebung der Besoldung im Jahr 2009.
Staatsminister Schneider nach Gespräch mit Vorsitzendem des Bayerischen Beamtenbunds Habermann: "Neue Beförderungsmöglichkeiten bereits im Doppelhaushalt 2009/2010 - Zeitplan für Neues Dienstrecht in Bayern bis 2011 steht"
(28.11.2008)
Die Entwicklung des Neuen Dienstrechts für die Beamtinnen und Beamten in Bayern ist nach den Worten des Leiters der Staatskanzlei, Staatsminister Siegfried Schneider, auf einem sehr guten - bundesweit einmaligen - Weg. Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbunds Rolf Habermann in der Staatskanzlei betonte Schneider: "Mit dem Neuen Dienstrecht wollen wir Leistung stärker honorieren und Flexibilität fördern."
Pressemeldung der Bayerischen Staatskanzlei
(26.11.2008)
Die seit Juli 2007 in Bayern geltende Neuregelung des Art. 15 AGVwGO (Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung), mit der das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft und im Übrigen fakultativ ausgestaltet wurde, verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden (Az.: 10-VII-07).
(17.11.2008)
In Sachen Besoldung von Beamten mit mehr als zwei Kindern ist ein weiteres klärendes Urteil ergangen. In zwei Entscheidungen hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit Verfahren zu befassen, in denen Beamte von ihrem Dienstherrn über das Gesetz hinausgehende Besoldungsleistungen für ihre dritten bzw. weiteren Kinder gefordert haben (Urteile vom 13. November 2008, Az.: 2 C 16.07; 2 C 21.07). Entgegen den Hoffnungen des BBB ging das Gericht davon aus, dass Nachzahlungen nur ab dem Jahr zu erfolgen haben, in dem der Antrag auf höhere Besoldung gestellt wurde. Nicht hingegen für die Jahre davor. Der BBB hat das Urteil gegenüber der Presse scharf kritisiert.
Zum BBB-Info (pdf-Datei)
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