BBB verlangt Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte auch bei bereits ergangenen Bescheiden
München, 16.Juli 2008 - Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (siehe unsere Meldung vom 13. Juli 2008) hat der BBB das Finanzministerium aufgefordert, bei künftigen Festsetzungen von Versorgungsbezügen sowie bei bereits ergangenen Bescheiden nunmehr auch Freistellungszeiten vor dem 17.Mai 1990 zu berücksichtigen. Sofern die Bescheide bereits rechtskräftig sind, forderte er dies zumindest für die Zukunft.