BBB-Hauptvorstand beschließt Anträge zu den Eckpunkten der DienstrechtsreformVorstandsgespräch mit Staatsminister Erwin HuberDer BBB-Hauptvorstand hat in seiner gestrigen Sitzung die Anträge des BBB im Zuge des Beteiligungsverfahrens zu den Eckpunkten der Dienstrechtsreform einstimmig beschlossen. Die Stellungnahme des BBB wird in den nächsten Tagen erarbeitet und dann unverzüglich bekannt gegeben werden.
In einem unmittelbar nachfolgenden Spitzengespräch hat der BBB-Vorstand die zuvor vom Hauptvorstand beschlossenen Positionen gegenüber Staatsminister Erwin Huber und den Beamtinnen und Beamten der Dienstrechtsabteilung des Finanzministeriums vorgetragen.
Eingangs hat der BBB die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium zur Vorbereitung der Dienstrechtsreform hervorgehoben. Allerdings bestehe bei den Kolleginnen und Kollegen nach wie vor großes Misstrauen. Es werde vielfach bezweifelt, ob die Staatsregierung Aussagen, die sie vor der Wahl mache, dann auch tatsächlich umsetzen werde. Hier würden die schlechten Erfahrungen von der letzten Landtagswahl fortwirken. Es sei deshalb unerlässlich, wieder Vertrauen aufzubauen. Dazu gehöre vorrangig, dass schnellstmöglich klare und konkrete Aussagen getroffen werden, wann und wie die anstehende Reform unter Einsatz welcher finanzieller Mittel durchgeführt werden solle.
Der BBB hat angeregt, dass der Minister anlässlich seiner Ansprache vor dem BBB-Hauptausschuss am 18. Juni 2008 die erforderlichen Aussagen treffen solle. Jedenfalls müssten vor der Wahl hinsichtlich der Eckpunkte klare Fakten geschaffen werden.
Im Einzelnen:
Auf die sehr entschieden vorgetragene Forderung des BBB, dass mit der Umsetzung der Dienstrechtsreform ehest möglich begonnen werde müsse, erwiderte der Minister, dass er sich in diesem Punkt im Einzelnen nicht festlegen könne. Es sei jedoch geplant, bereits in den Jahren 2009 und 2010 mit ersten Verbesserungen zu beginnen. Damit werde man die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung in ihren Absichten belegen.
Es bestand Übereinstimmung, dass Verbesserungen auch ohne eine Änderung des Haushaltsgesetzes vorgenommen werden könnten. Einzelheiten sind noch offen.
Im jetzt vorliegenden Entwurf der Eckpunkte ist bei der Leistungsstufe alternativ vorgesehen, dass an die Stelle des Vorrückens in den Stufen eine befristete Zulage gewährt wird. Wir haben sehr nachdrücklich gefordert, diese Lösung zu verwerfen.
Staatsminister Huber erklärte, dass er mit unserem Vorschlag durchaus sympathisiere. Diese Frage werde eingehend überprüft werden.
Zur Beteiligung der Personalvertretungen bei der Vergabe von Leistungselementen haben wir gefordert, dass diese gegenüber dem geltenden Recht deutlich verstärkt wird. In diesem Punkt wurde vom Minister Zustimmung signalisiert. Das gilt auch für die von uns geforderte Beteiligung bei der Entscheidung über die Hemmung des Vorrückens in den Stufen.
Unsere Forderung, die Kommunen zu verpflichten, die Leistungselemente im gleichen Maße wie im staatlichen Bereich zu vergeben, wurde vom Minister mit einiger Zurückhaltung aufgenommen. Er hat in diesem Zusammenhang auf das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden verwiesen.
Voll und ganz haben wir uns mit der Forderung durchgesetzt, dass die in den Eckpunkten vorgesehen Aufstiegsregelung unhaltbar ist. Wir haben geltend gemacht, dass die Reform nur dann ein Erfolg sein könne, wenn dem Aufstieg nicht weitere Hürden entgegengesetzt werden würden. Die jetzige Formulierung erschwere den Aufstieg. Sie könne aus Sicht des BBB nicht akzeptiert werden. Dieser fordere eine ressortbezogene unbürokratische Lösung, die jedoch mit dem Landespersonlausschuss im Regelungsbereich abzustimmen sei. Der Minister erklärte vorbehaltslos, dass er diese Meinung teile.
Wir haben deutlich gemacht, dass der BBB eine schematische Heraufsetzung der Altersgrenze um zwei Jahre entschieden ablehne. Er würde eine flexible Handhabung der Altersgrenze favorisieren, bei der Anreize für eine freiwillige längere Lebensarbeitszeit geschaffen würden. Andererseits müsse auf die Laufbahnen mit besonderen Belastungen Rücksicht genommen werden. Auch haben wir darauf verwiesen, dass in diesem Zusammenhang die Frage einer Verlängerung der Altersteilzeit gesehen werden müsse. Diese habe sich auf die Statistik der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen äußerst positiv ausgewirkt. Allerdings wurde auch erwähnt, dass das jetzige Modell der Altersteilzeit im Verwaltungsbereich nicht sonderlich tauglich sei, weil es zu einer Überlastung derjenigen führe, die im aktiven Dienst zurückblieben.
Staatsminister Huber erwartet in dieser Frage eine ausführliche Darstellung der Position des BBB in der schriftlichen Stellungnahme. Diese werde eingehend geprüft werden. Auf jeden Fall müsse vermieden werden, dass in der Öffentlichkeit wieder eine Privilegiendiskussion hochkomme.
Auch wurde dem Minister nahe gebracht, dass die Regelung für den Polizeivollzugsdienst und andere entsprechende Dienste, wonach diese mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, gegenüber der jetzt vorliegenden Fassung des Entwurfs ergänzungsbedürftig sei. Analog dem Rentenrecht solle hier auch eine lange Dienstzeit wirksam sein.
Im Blick auf die Sonderzahlung haben wir geltend gemacht, dass wir letztendlich deren Anhebung auf 100 v. H. anstreben würden. Zunächst sei uns jedoch daran gelegen, dass diese Zahlung unbefristet zumindest in gleicher Höhe erhalten bleibe. Was den Einbau in das Grundgehalt angehe, sei die Meinungsbildung des BBB noch nicht völlig abgeschlossen.
Der Minister hat sich klar gegen den Einbau in das Grundgehalt ausgesprochen. Solange das C im Namen der CSU bleibe, werde immer ein Weihnachtsgeld mit den Dezemberbezügen gewährt werden.
Neben dem Projekt Dienstrechtsreform wurde auch noch erörtert die Frage eines Nachschlags zur Besoldungsanpassung im Jahre 2008. Wir haben dabei zum Ausdruck gebracht, dass der BBB durchaus auch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 50 Euro ab 1.1.2008 befürworten würde.
Der Minister hat das zur Kenntnis genommen und abschließend der Erwartung Ausdruck gegeben, dass im Blick auf die Dienstrechtsreform die Übereinstimmung mit dem BBB erhalten werden könne.
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