BBB fordert Prioritäten für künftige Politik: Besoldung, Arbeitszeit, Dienstrechtsreform!
Es wird Zeit, zu verlässlicher Alltags-Politik zurückzukehren. Der kurz bevorstehende Abschluss der Koalitionsverhandlungen, sowie die Wahl des neuen bayerischen Ministerpräsidenten lassen hoffen, dass dies bald möglich sein wird. In seinen Glückwunschschreiben an die Fraktionsvorsitzenden im neu gewählten Landtag hat der BBB deutliche Prioritäten in der Beamtenpolitik gefordert. Wichtigste Schritte sind - neben der Einlösung der Zusagen zur Dienstrechtsreform - die längst überfällige Anpassung der Bezüge sowie eine Lösung für das Problem der seit Jahren überdurchschnittlichen Arbeitszeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten.
Besoldung
Die Forderung des BBB nach einer deutlichen Anhebung der Besoldung im kommenden Jahr steht seit Monaten. Auch wenn sie angesichts der internationalen finanzpolitischen Entwicklung, von der auch Deutschland und insbesondere Bayern nicht unberührt geblieben ist, in der Öffentlichkeit nicht gerade populär ist. Die letzte Erhöhung datiert zurück auf Oktober des Jahres 2007. Damals hat Bayern eine im Ländervergleich einmalige und frühzeitige Anhebung um 3 % beschlossen. Damals nicht absehbar war allerdings, dass diese so erfreuliche Erhöhung in rasantem Tempo von der wirtschaftlichen Entwicklung und vor allem der Inflationsquote überholt werden würde. Bereits im Jahr 2008 wäre konsequentes Handeln gefragt gewesen. Die politischen Gegebenheiten - speziell die anstehende Landtagswahl - haben das nicht zugelassen. Am dringenden Handlungsbedarf ändert aber auch die inzwischen schwierigere Wirtschaftslage nichts. Denn auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden, wie alle Bürgerinnen und Bürger, von den aktuellen Geschehnissen betroffen sein, ohne dass sie - bisher - von den vorangegangenen allgemeinen Einkommenssteigerungen profitieren konnten. Das ist nicht der Sinn des öffentlich-rechtlichen Treueverhältnisses, in das sich jeder Beamte begibt. Dem steht schließlich auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Das geltende Besoldungsrecht gibt jedem Beamten einen Anpassungsanspruch. Danach ist die Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig anzupassen. Dann darf aber auch die positive Entwicklung in der ersten Hälfte des laufenden Jahres nicht ausgeblendet werden.
Festzuhalten bleibt daher: Den bayerischen Beamtinnen und Beamten steht eine Anpassung zu. Die aktuellen Tarifabschlüsse in der freien Wirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst müssen dabei die Richtung vorgeben. Gleichzeitig sind aber auch die bayerischen Besonderheiten, wie die lokale wirtschaftliche Entwicklung (des ganzen Jahres) sowie die seit Jahren höhere Arbeitszeit zu berücksichtigen. Nicht umsonst wurden auch die Abgeordnetendiäten, die sich an ähnlichen Kriterien orientieren, im laufenden Jahr (wie auch in den vergangenen Jahren) erhöht. Ein gewichtiger Tarifabschluss, nämlich der für die Länder ab 1. Januar 2009 steht noch aus. Dieser wird zwar nicht eins zu eins maßgebend sein - eine Übertragung kommt wegen der bayerischen Besonderheiten für uns nicht in Frage -, muss aber in die konkret formulierte Forderung einfließen.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten von bis zu 42 Stunden wöchentlich ist in der aktuellen Ausgestaltung nicht länger hinnehmbar. Sie wurde mit Wirkung zum 1. September 2004 von vorher 40 Stunden angehoben. Dieser, zunächst von dem seinerzeitigen Ministerpräsidenten ausdrücklich ausgeschlossene Schritt, hat uns und unsere Mitglieder nachhaltig verärgert. Zumal bayerische Beamte bereits seit 1994 länger arbeiten als alle anderen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes. Sie haben damit einen bundesweit einmaligen Einspareffekt erbracht. Denn jede Verlängerung der Arbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich ist im Ergebnis nichts anderes als eine Bezügekürzung. Hier muss eine Lösung her! Von einigen Parteien wurde dies offenbar bereits erkannt. Abzuwarten bleibt, wie diese Lösung aussehen soll. Stellt man auf die Aussagen vor der Wahl ab, fände sich im aktuellen Landtag eine Mehrheit für eine Absenkung der Wochenarbeitszeit. Für den BBB steht an erster Stelle die Forderung der erneuten Reduzierung für diejenigen, die das wollen. Allerdings ist auch (bzw. in Kombination) ein angemessener finanzieller Ausgleich denkbar. Hier geben wir nicht nach.
Dienstrechtsreform
Wichtigster Punkt der künftigen Politik - denn er wird grundlegend für die Ausgestaltung des Beamtenrechts sein - ist die in Angriff genommene Dienstrechtsreform. Sie muss in den kommenden fünf Jahren weitgehend abgeschlossen sein. Lange Schwebezustände, mit den dazugehörigen Unsicherheiten für die berufliche und persönliche Lebensplanung der Beschäftigten, müssen vermieden werden. Die bisherige Staatsregierung hat mit der Veröffentlichung der Eckpunkte für die Neufassung des bayerischen Dienstrechts bereits wichtige Vorarbeiten geleistet. Die Ergebnisse werden vom BBB durchweg mitgetragen. Die bisherige Arbeit darf nicht durch Sparvorkehrungen an falscher Stelle entwertet werden. Dabei werden zum einen die oben genannten Punkte zu berücksichtigen sein, die sich wesentlich auf die Motivation der Beschäftigten auswirken. Ohne motiviertes und engagiertes Personal wird jeder Reform der Wind aus den Segeln genommen. Zum anderen müssen bestehende Zusagen eingelöst werden und für eine ausreichende Anschubfinanzierung der Neuerungen gesorgt werden. Schon im Vorfeld müssen - auch hier existieren Zusagen der Staatsregierung - bereits die ersten Beförderungen (teils im Lehrerbereich und gleichermaßen in anderen Bereichen) erfolgen. An diese Aussagen halten wir auch die kommende Staatsregierung für gebunden.