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Rentenkürzungen auf Beamte übertragen?

BBB: Wir trauen Bayerns Politikern mehr Weitsicht zu


Der Bayerische Beamtenbund (BBB) vertraut darauf, dass die Politiker in Bayern ihre Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger mit mehr Weitsicht behandeln werden, als diese heute Bundesinnenminister Schäuble in einer Verlautbarung erkennen ließ. Wenn es so weit sei, ein bayerisches Dienst- und Versorgungsrecht zu schaffen, müssten klügere Entscheidungen fallen. "Wir brauchen intelligente Lösungen und nicht populistischen Angleichungsaktionismus, wenn wir dem demographischen Wandel wirksam begegnen wollen", ergänzt der Vorsitzende Rolf Habermann. Wichtiger als die statische Anhebung des Ruhestandsalters sei es, einen flexiblen Übergang zu ermöglich. "Wer länger arbeiten will und kann, soll dies auch dürfen. Wer körperlich einfach nicht mehr in der Lage ist im Dienst zu verbleiben, darf nicht unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden", sagt Habermann.

Die Ankündigungen Schäubles träfen zum Glück allein auf die Beamten des Bundes zu - seit der Föderalismusreform ist der Bund für bayerische Beamte nicht mehr zuständig. Der BBB vertraue auch darauf, dass hiervon keine Präjudizwirkung für ein künftiges bayerisches Dienst- und Versorgungsrecht ausgehe. Denn die Bedürfnisse eines modernen und kraftvollen öffentlichen Dienstes seien gänzlich andere.

"Hier werden diejenigen, die ihr ganzes Leben für den öffentlichen Dienst gearbeitet haben, zu Sündenböcken gemacht", so der Vorsitzende, "für Versäumnisse, die allein der bisher zuständige Bundesgesetzgeber verschuldet hat." Bereits im Zeitpunkt der Einstellung eines jeden Beamten sei klar gewesen, dass ihm irgendwann auch eine Pension zustehen werde.

"Wir brauchen Vorschriften, die die Anhebung des tatsächlichen Ruhestandsalters fördern", fordert Habermann. "Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die zu Frühpensionierungen führen, lassen sich meines Wissens nicht von Vorschriften beeindrucken."

Auch müsse sichergestellt werden, dass der Nachwuchs nicht auf der Strecke bleibe. Wenn keine Stellen für junge Beschäftigte mehr zur Verfügung stehen, drohe dem öffentlichen Dienst die Überalterung, mit allen damit verbundenen Problemen.

Verantwortungsvoller sei es, den Ruhestand zu flexibilisieren. Habermann: "Wer länger arbeiten kann und will, dem muss das möglich sein, sofern alle Beteiligten dem zustimmen. Wer nicht so lange arbeiten kann, muss unter zumutbaren Bedingungen auch früher gehen können." Über neue Arbeitszeitmodelle oder Erleichterungen im Berufsalltag könnte ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden.

Mit den so genannten "wirkungsgleichen Übertragungen", die immer angekündigt werden, wenn Kürzungen aus dem Rentenbereich auch auf die Beamtenpensionen angewendet werden sollen, habe man in der Vergangenheit mit dem bisher zuständigen Bundesgesetzgeber nur schlechte Erfahrungen gemacht. Die Systeme seien von so grundlegender Wesensverschiedenheit, dass es fast unmöglich sei, die jeweiligen Besonderheiten bis in das letzte Detail zu berücksichtigen. Ein eindrucksvolles Beispiel zeigt ja bereits die unterschiedliche Anrechnung von Ausbildungszeiten.




Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















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