Modernisierungsvereinbarung verlängert
BBB: Beteiligung der Beschäftigten an Verwaltungsreformen weiterhin gesichert!
Am heutigen Tag unterzeichneten Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes Rolf Habermann sowie der stellvertretende BBB-Vorsitzende Josef Bugiel die Verlängerung der gemeinsamen Modernisierungsvereinbarung. Mit der Verlängerung der aus dem Jahr 2002 stammenden Vereinbarung folgte die Bayerische Staatsregierung einer Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). "Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich", erklärt Habermann. "Durch die Verlängerung wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, Mitarbeiter, Personalvertretungen und Gewerkschaften stärker in Entscheidungsprozesse einzubinden und Qualifikation sowie Motivation der Beschäftigten, die mit ihren Ideen und Initiativen zum Gelingen des Verwaltungsreformprozesses wesentlich beitragen, zu fördern", so der BBB-Chef weiter.
Bereits im Jahr 2002 hat der Bayerische Beamtenbund mit der Bayerischen Staatsregierung eine "Gemeinsame Erklärung zur Beteiligung der Beschäftigten des Freistaats Bayern an der Verwaltungsreform", die so genannte Modernisierungsvereinbarung, abgegeben. Sie verpflichtet dazu, die Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten und die Beschäftigten bzw. deren Vertretungen in allen Phasen des Reformprozesses frühzeitig einzubeziehen.
Da die Laufzeit zunächst auf fünf Jahre begrenzt wurde, trat die Vereinbarung am 5. März 2007 außer Kraft. Auf Antrag des BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann waren sich die Parteien aber darin einig, dass die Vereinbarung wegen des "auf Dauer angelegten Reformprozesses" fortzuführen ist.
Der BBB hatte im Vorfeld darum nachgesucht, den Text anlässlich der Fristverlängerung zu überarbeiten und zu aktualisieren. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist die gegenüber dem bisherigen Vereinbarungstext weitergehende Verankerung der frühzeitigen und umfassenden Information der Personalvertretungen über die Vorbereitung und Umsetzung von Verwaltungsreformmaßnahmen und deren Beteiligung an entsprechenden Arbeitsgruppen. Hier war es in der Vergangenheit in der Umsetzung zu Problemen gekommen. Weiterhin wurde der Vereinbarungstext an veränderte Begrifflichkeiten und Definitionen angepasst.
Die neue Modernisierungsvereinbarung gilt für die Dauer der Reformmaßnahmen, mindestens aber bis 31. Dezember 2012.
...zum Text der Modernisierungsvereinbarung
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Vanessa Schneider, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08