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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung für die bayerischen Beamten und Versorgungsempfänger ab 1. Oktober 2007

BBB: Weitere Maßnahmen müssen folgen


"Dies ist ein längst überfälliges Zeichen der Anerkennung für die gute Arbeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten, fand doch die letzte Besoldungsanpassung in Höhe von 1% im August 2004 statt", kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), den heutigen Beschluss des Kabinetts.

Die nun endlich vorgenommene Anpassung der Beamtenbezüge kann nach Ansicht des BBB allerdings auch nur als ein erster Schritt verstanden werden. Gerade die in Bayern bevorstehende Dienstrechtsreform erfordert die uneingeschränkte Motivation der Beschäftigten. "Weitere Maßnahmen seitens der Staatsregierung müssen daher folgen", so der BBB-Chef. "Der Phantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt."

Zahlreiche "Motivationshemmer" wie Wiederbesetzungssperren und Stellenobergrenzen warten auf ihre Beseitigung. Sie führen dazu, dass Beschäftigte nur eine niedrigere Bezahlung erhalten, obwohl sie höherwertige Aufgaben erfüllen oder Beförderungen (teilweise jahrelang) aufgeschoben werden. Aber auch die Verlängerung der Arbeitszeit in den Jahren 1994 und 2004 haben zu besonderem Unmut unter den Beamtinnen und Beamten geführt. "Mittlerweile ist Bayern das einzige Land, dessen Beamte eine Wochenarbeitszeit von bis zu 42 Stunden abzuleisten haben", erläutert der Vorsitzende. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten bedarf ebenfalls einer dringenden Korrektur.

Eine Möglichkeit hierfür bietet sich der Staatsregierung bereits bei der anstehenden Beratung des Nachtragshaushaltes 2008.





Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Vanessa Schneider, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















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