Fachhearing zum Thema "Leistungsbesoldung"
BBB: Haushalt bremst Leistungshonorierung aus!
Barrieren aus dem Haushaltsrecht bremsen den Leistungsgedanken bereits im bestehenden Beamtenrecht aus. "Diese Barrieren müssen künftig eingerissen werden!", verlangt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Heute hatte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zu einer Anhörung geladen, bei der die Anforderungen an ein neues, bayerisches Besoldungsrecht erörtert wurden. Mit der Neuregelung sollen die durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen genutzt werden. Nur wenn bestehende Hürden, wie Wiederbesetzungssperre, Wartezeiten im Zusammenhang mit Beförderungen und Begrenzung der Stellen abgeschafft würden, könne die Betonung des Leistungsgedankens im künftigen Recht erfolgreich sein. Gleiches gelte für den zunehmenden Stellenabbau, dem kein entsprechender Aufgabenabbau folge.
"Bayerische Beamte arbeiten oft über ein Jahr lang in höherer Position, ohne die entsprechende Bezahlung zu erhalten", erläutert Habermann. Die im Haushaltsrecht vorgesehene so genannte Wiederbesetzungssperre verhindert eine sofortige Bezahlung nach dem neuen Amt. Danach kann eine frei gewordene Stelle erst nach Ablauf von 12 Monaten wieder erneut besetzt werden. Die mit der Position verbundenen Aufgaben sind aber gleichwohl zu erfüllen.
Ein weiteres Problem liege z. B. im Bereich der Beförderungen. Selbst wenn Beschäftigte herausragende Leistungen bringen, können sie vor Ablauf bestimmter Wartezeiten nicht befördert werden. "Das ist mit dem Leistungsgedanken nicht vereinbar", kritisiert der BBB-Vorsitzende. "Es kann auch keinesfalls länger hingenommen werden, dass nach wie vor Laufbahnen bestehen, die für die weit überwiegende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten keine Beförderungen vorsehen."
Auch die immer noch bestehenden Stellenobergrenzen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Beförderungsstellen in einer Dienststelle vorgesehen werden darf, sind dem Leistungsgedanken nicht förderlich. "Sind die Obergrenzen ausgeschöpft, können die restlichen Beschäftigten noch so gut arbeiten - eine Anerkennung ihrer Leistung durch Beförderung ist nicht möglich!", so Habermann.
Diese vom Haushaltsrecht geschaffenen Missstände sind im Zusammenhang mit der fortlaufenden Reduzierung der Gesamtstellenzahl zu sehen. Ein einhergehender Aufgabenabbau findet nicht statt. Das Arbeitspensum wird auf weniger Beschäftigte verteilt. "Hier muss angesetzt werden, um eine erfolgreiche Reform auf den Weg zu bringen", verlangt Habermann. Eine funktionsgerechte Bezahlung setzt die entsprechenden Planstellen voraus. Daran fehlt es hinten und vorne!
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08