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Bundesverfassungsgericht entscheidet morgen über Ballungsraumzulage

BBB: Bisherige Regelungen zu eng gefasst!


Beamte in Ballungsgebieten - wie z. B. München - haben mehr Ausgaben, um das alltägliche Leben zu bestreiten. Das führt dazu, dass Betroffene ihren Lebensstandard unter Umständen erheblich einschränken müssen. Bayern gewährt seinen Beamten der unteren Besoldungsgruppen als einziges Bundesland eine Zulage zum Ausgleich dieser Kosten, die so genannte Ballungsraumzulage. Aber selbst dieser Ausgleich ist bei weitem nicht ausreichend. "Wir kämpfen bereits seit Jahren für die Ausweitung der Zulage - sowohl hinsichtlich regionaler Ausdehnung als auch mit Blick auf Höhe und Berechtigtenkreis", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird von uns mit großer Spannung erwartet!"

"Wir haben die Regelungen zur Ballungsraumzulage schon immer als zu eng angesehen" sagt Habermann, "doch anstatt sie auszuweiten, wurde sie von der Bayerischen Staatsregierung immer wieder eingeschränkt", kritisiert er. Im Jahr 2000 wurde die Gebietskulisse verkleinert, im Jahr 2004 wurden strengere Voraussetzungen eingeführt. "Unsere Einwendungen wurden leider ignoriert. Deshalb musste sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen. Wir hoffen, dass das höchste deutsche Gericht eine Regelung anmahnt, die die berechtigten Forderungen der Betroffenen in angemessener Weise berücksichtigt", so der BBB-Chef.

Die Ballungsraumzulage - im offiziellen Sprachgebrauch "ergänzende Fürsorgeleistung" - beträgt derzeit 75 Euro monatlich, für Anwärter 37,50 Euro. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind wird sie um 20 Euro erhöht. Grenze für die Gewährung ist ein monatliches Einkommen von 2.722,29 Euro; beim Kinderzuschlag 3.816,54 Euro. Die Zulage wird bayerischen Beamtinnen und Beamten gewährt, deren Haupt- und Dienstwohnsitz sich im Stadt- und Umlandbereich München (definiert im Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006, GVBl S. 471 ff.) befindet. Das Gebiet ist kleiner als der S-Bahneinzugsbereich München. Die jetzige Regelung ist befristet bis 31.12.2009.




Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08



















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