Bundesverfassungsgericht: Ballungsraumzulage verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten
BBB sieht trotzdem Handlungspflicht des Dienstherrn!
"Handlungspflichten des Dienstherrn sehe ich in dieser Angelegenheit trotzdem", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht habe dem Gesetzgeber ausdrücklich bescheinigt, dass er eine Ballungsraumzulage durchaus gewähren könne - wenn ihn auch keine rechtliche Pflicht treffe. Sachverhalte, die schwelend die Unzufriedenheit einzelner Beschäftigter nähren, fördern weder die Mitarbeitermotivation, noch das Betriebsklima. "Wir fordern weiterhin eine Überarbeitung und Ausdehnung der Ballungsraumzulage mit Augenmaß. Nicht nur hinsichtlich der Höhe sondern auch mit Blick auf den Bezieherkreis und ihre regionale Ausdehnung", so Habermann.
"Ich bin mir sicher, dass die Staatsregierung unsere Überlegungen teilt und nicht die Klage eines Einzelnen zum Anlass nehmen wird, bestehende Regelungen zu kürzen", meint der BBB-Chef. Das hieße ohne Not Vertrauen verspielen. Denn im Haushalt fällt die Ballungsraumzulage in Höhe von 75 Euro monatlich kaum ins Gewicht, der moralische Schaden hingegen wäre enorm.
"Wir wollen nicht die Beschäftigten in Stadt und Land gegeneinander ausspielen!", stellt der BBB-Vorsitzende klar. Dem BBB sei es wichtig, dass ein gerechter und für alle Seiten zumutbarer Ausgleich mit Augenmaß erfolge. "Das ist wesentlich für das Miteinander der Beschäftigten untereinander", betont Habermann. "Wir werden engagierte und motivierte Mitarbeiter benötigen, wenn wir die anvisierte Dienstrechtsreform in Angriff nehmen. Unnötige und die Unzufriedenheit schürende Maßnahmen können wir da nicht gebrauchen!"
"Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen der Föderalismusreform stets nach mehr Kompetenzen gerufen. Nun soll sie zeigen, dass sie verantwortungsbewusst mit diesen neuen Möglichkeiten umgeht", fordert Habermann. "Jetzt wären auch unbegrenzte Wohltaten möglich!".
Für eventuelle Nachfragen stehen zur Verfügung:
Anette Egle, Tel. (0 89) 55 25 88 - 10
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes e.V., Tel. (01 71) 2 31 89 08