Archiv - 2007
(06.03.2007)
"Aufruf zu radikaler Bildungsreform" titelt heute die Süddeutsche Zeitung auf Seite 1. In einem Gutachten verlange der "Aktionsrat Bildung", dass Schulen privaten Trägern unterstellt und Lehrer nur noch befristet beschäftigt werden. Begriffe wie Zielvereinbarungen und Erfolgsprämien für die Schulen werden ins Spiel gebracht. "Die Instrumente der freien Marktwirtschaft haben an Schulen nichts verloren. Die Bildung des Nachwuchses darf nicht zum Versuchsobjekt degradiert werden. Vor allem nicht für Ideen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind", kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) diese Vorschläge.
(06.03.2007)
Der Beamtenbund führt Musterklagen in dieser Angelegenheit. Gleichzeitig soll die Einschränkung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers in diesen Verfahren überprüft werden. Beide Kürzungen hält der Beamtenbund für nicht hinnehmbar. "Hier werden gültige Rechtsprinzipien und Gesetzessystematiken über den Haufen geworfen", kritisiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die Regelung erneut und fährt fort: "Wo bleibt denn da die Steuergerechtigkeit?". Die Fahrtkosten seien unbestreitbar Kosten, ohne die eine berufliche Tätigkeit gar nicht möglich wäre und damit zwangsläufig berufsbedingte Aufwendungen. Eine willkürliche Grenzziehung beim 20. Kilometer habe keinerlei Rechtfertigung.
(06.03.2007)
"Handlungspflichten des Dienstherrn sehe ich in dieser Angelegenheit trotzdem", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht habe dem Gesetzgeber ausdrücklich bescheinigt, dass er eine Ballungsraumzulage durchaus gewähren könne - wenn ihn auch keine rechtliche Pflicht treffe. Sachverhalte, die schwelend die Unzufriedenheit einzelner Beschäftigter nähren, fördern weder die Mitarbeitermotivation, noch das Betriebsklima. "Wir fordern weiterhin eine Überarbeitung und Ausdehnung der Ballungsraumzulage mit Augenmaß. Nicht nur hinsichtlich der Höhe sondern auch mit Blick auf den Bezieherkreis und ihre regionale Ausdehnung", so Habermann.
(05.03.2007)
Beamte in Ballungsgebieten - wie z. B. München - haben mehr Ausgaben, um das alltägliche Leben zu bestreiten. Das führt dazu, dass Betroffene ihren Lebensstandard unter Umständen erheblich einschränken müssen. Bayern gewährt seinen Beamten der unteren Besoldungsgruppen als einziges Bundesland eine Zulage zum Ausgleich dieser Kosten, die so genannte Ballungsraumzulage. Aber selbst dieser Ausgleich ist bei weitem nicht ausreichend. "Wir kämpfen bereits seit Jahren für die Ausweitung der Zulage - sowohl hinsichtlich regionaler Ausdehnung als auch mit Blick auf Höhe und Berechtigtenkreis", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird von uns mit großer Spannung erwartet!"
(26.02.2007)
"Die Politik darf die tatsächlichen Gegebenheiten nicht einfach übergehen", sagt BBB-Vorsitzender Rolf Habermann anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag zum Ruhestand mit 67. Ein Großteil der Beschäftigten erreiche nicht mal die derzeitige Altersgrenze. Wichtiger sei es, einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, als undifferenziert die Altersgrenze nach oben zu verschieben. "Wer körperlich schlicht nicht mehr in der Lage ist seine Arbeit zu verrichten, der wird auch durch noch so schöne Paragraphen nicht wieder einsatzfähig."
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