Archiv - 2007
(27.06.2007)
An den bewährten Grundsätzen des hergebrachten Beamtenversorgungsrechts ist festzuhalten. Das ist die zentrale Position des BBB zu diesem Segment der anstehenden Reformen. Dabei liegt die Betonung auf dem Wort "bewährten". Denn all das, was dem Beamtenversorgungsrecht in den letzten zwei Jahrzehnten widerfahren ist, galt nicht der sachgerechten Fortentwicklung. Diese Änderungen waren vielmehr geprägt durch haushälterische Zwänge und zum Teil sachfremde Bestrebungen, einen unkritischen Gleichklang zu den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung herzustellen. Wenn diese Fehlentwicklungen nicht auf den Prüfstand kommen, kann die jetzt anlaufende Reform nicht auf unsere Akzeptanz stoßen.
(22.06.2007)
"Es würde mich freuen, wenn die Bürgerinnen und Bürger den morgigen Tag zum Anlass nehmen, ihre Einstellung zum öffentlichen Dienst zu überdenken", teilte Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) anlässlich des morgigen "Tages des öffentlichen Dienstes" mit. "Es ist an der Zeit, mit den althergebrachten Vorurteilen aufzuräumen", fordert Habermann. Die bayerischen Beamtinnen und Beamten ebenso wie die Angestellten der öffentlichen Verwaltung leisten trotz zunehmend erschwerter Bedingungen hervorragende - auch international anerkannte - Arbeit. Mit der anstehenden bayerischen Dienstrechtsreform tritt das Berufsbeamtentum in eine neue Ära ein. "Wir hoffen, dass uns diejenigen, die von den Leistungen der öffentlichen Verwaltung profitieren, auf diesem Weg begleiten", so der BBB-Chef.
(12.06.2007)
Bei einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser am heutigen Tag konnte die Delegation des BBB (Vorsitzender Rolf Habermann sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Josef Bugiel und Herman Benker) einen Durchbruch in der längst überfälligen Frage der Besoldungsanpassung für Beamtinnen und Beamte erzielen.
Grundlage für das Gespräch war das Ergebnis im Tarifbereich (TV-L), wonach die Vergütung ab 1. Januar 2008 um 2,9 % erhöht wird. Zusätzlich wird für Tarifbeschäftigte gemäß TV-L mit dem Dezembergehalt 2007 einmalig 12 % des Tabellenentgelts für den Monat September 2007 (entspricht 1 % des Jahrestabellenentgelts 2007) ausgezahlt.
Es konnten folgende Eckpunkte erzielt werden:
-3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007 für Beamte und Versorgungsempfänger sowie entsprechende Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
-Erhöhung des Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte ab dem 3. Kind um jeweils 50,-- Euro ab 01.10.2007
Keine Einigkeit war leider in der Arbeitszeitfrage erzielbar. Die Staatsregierung ist nach wie vor nicht gewillt, die Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen.
Aus der Sicht des BBB ist festzuhalten, dass ein bundesweit einmaliges Ergebnis erzielt werden konnte, wenn auch nicht alle Wünsche erfüllt wurden. Insgesamt lindert das Ergebnis manche Schmerzen der Vergangenheit.
(23.05.2007)
Mindestens 3% mehr Geld für die bayerischen Beamtinnen und Beamten ab 01.01.2007 seien unerlässlich, bekräftigte der Hauptvorstand des Bayerischen Beamtenbundes in seiner gestrigen Sitzung seine bereits zu Jahresbeginn formulierte Forderung gegenüber der Staatsregierung. Ein Gespräch mit Ministerpräsident Stoiber in dieser Sache ist bereits für Mitte Juni terminiert. "Die aktuelle Steuerschätzung hat der Staatsregierung alle Möglichkeiten eröffnet, dringend notwendige Zeichen zu setzen", meint der BBB-Vorsitzende Rolf Habermann. Nach jahrelangen Sparmaßnahmen - nicht zuletzt auch durch die unverhältnismäßige Anhebung der Arbeitszeit - sei es an der Zeit, die Beschäftigten die Wertschätzung der Staatsregierung auch in finanzieller Form spüren zu lassen. Dies könne der anstehenden Dienstrechtsreform nur förderlich sein. In diesem Zusammenhang begrüßte es der BBB-Vorsitzende, dass sich CSU-Fraktionschef Herrmann gestern für eine rasche Umsetzung des geplanten Versorgungsfonds für Beamte ausgesprochen hat. Damit sei zumindest ein erster Schritt zur Bewältigung der drohenden Versorgungslasten unternommen.
(15.05.2007)
Barrieren aus dem Haushaltsrecht bremsen den Leistungsgedanken bereits im bestehenden Beamtenrecht aus. "Diese Barrieren müssen künftig eingerissen werden!", verlangt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Heute hatte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zu einer Anhörung geladen, bei der die Anforderungen an ein neues, bayerisches Besoldungsrecht erörtert wurden. Mit der Neuregelung sollen die durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen genutzt werden. Nur wenn bestehende Hürden, wie Wiederbesetzungssperre, Wartezeiten im Zusammenhang mit Beförderungen und Begrenzung der Stellen abgeschafft würden, könne die Betonung des Leistungsgedankens im künftigen Recht erfolgreich sein. Gleiches gelte für den zunehmenden Stellenabbau, dem kein entsprechender Aufgabenabbau folge.
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